Ziel

ZIEL

Deutschland hat (wieder) eine verfassungsmäßige Ordnung mit funktionierender Gewaltenteilung.


Dass dieses Ziel erreicht wurde, ist daran zu erkennen, dass


  • ausnahmslos alle Personen, die sich im Zusammenhang mit der "Corona-Krise" strafbar gemacht haben, ihrer gerechten Strafe zugeführt wurden.

  • alle Personen und Organisationen, die sich in der "Corona-Krise" unrechtmäßig bereichert haben, zu Schadensersatz verurteilt wurden.

  • eine Persönlichkeit mit einwandfreiem Ruf die Richtlinien der Politik im Deutschland bestimmt und die Interessen des deutschen Volkes wahrnimmt.

  • die Mehrheit des Deutschen Bundestages aus ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, kompetenten, gemeinwohlorientierten und von den etablierten Parteien und der organisierten Kriminalität unabhängigen Bundestagsabgeordneten besteht, die das persönliche und politische Vertrauen des Deutschen Volkes zu Recht genießt.


Bei der Auswahl der Bundestagsabgeordneten sollten folgende Prinzipien zur Anwendung kommen:


  • das Prinzip der Bestenauslese
  • Das Prinzip der Weisungs- und Gewissensfreiheit


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Das Prinzip der Bestenauslese ergibt sich aus Art. 33 Abs 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat: "Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."


Das Prinzip der Weisungs- und Gewissensfreiheit für Bundestagsabgeordnete ergibt sich aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat: "Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."


An beide Prinzipien fühlen sich die etablierten politischen Parteien in Deutschland nicht gebunden.


  • Statt alle 61,6 Millionen Wahlberechtigte in die Auswahl von Bundestagskandidaten einzubeziehen, beschränken die Parteien die Kandidaten-Auswahl auf ihre Mitglieder, die weniger als 2 % der Wahlberechtigten in Deutschland ausmachen.
  • Der von den etablierten Parteien praktizierte Fraktionszwang verstößt in eklatanter Weise gegen unsere Verfassung.


Aus diesem Grund ist es höchste Zeit, über Alternativen zu den etablierten politischen Parteien nachzudenken.



Drehbuch

Die wichtigsten Organisationen der von den etablierten Parteien unabhängigen Direktkandidaten und geeignete Parteien treffen folgende Vereinbarung:


  1. Die Parteien beschränken sich gemäß dem Motto "Schuster bleib bei deinen Leisten." auf ihre Kernkompetenz und überlassen das "Direktkandidaten-Geschäft" den dafür vorgesehenen Profis und den rund 60,4 Millionen Wahlberechtigten in den 299 Wahlkreisen. 

    Kernkompetenz der Parteien ist die Bestückung ihrer Landeslisten mit den kompetentesten und qualifiziertesten Persönlichkeiten aus den rund 60,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland.

  2. Die Organisationen der parteiunabhängigen Direktkandidaten stellen für jeden der 299 Wahlkreis in Deutschland, zumindest aber für die 75 Wahlkreise in denen die etablierten Parteien bei den letzten Bundestagswahlen nur 25 % oder weniger der Erststimmen erhalten haben, die Persönlichkeiten als Direktkandidaten auf, die am ehesten der Bestenauslese im Sinne von Art. 33 Abs. 2 GG entsprechen.



siehe auch:


Z

299

AUFRUF

VERSAMMLUNGSRECHT


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