Freiheitswerkstatt Strategie

Freiheitswerkstatt - Strategische Überlegungen

Das deutsche Volk hat einen Anspruch darauf, dass seine Interessen im Deutschen Bundestag mehrheitlich von ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, gemeinwohlorientierten und unabhängigen Bundestagsabgeordneten vertreten werden, die sein persönliches und politische Vertrauen zu Recht genießen. 


Das System der „Volksparteien“ hat dazu geführt, dass viele Menschen das Gefühl haben, dass im Deutschen Bundestag – vorsichtig ausgedrückt – nicht immer die „erste Wahl“ sitzt.


Diese Auffassung wird auch von namhaften Staats- und Verfassungsrechtlern geteilt.


Wenn es stimmen sollte, dass das deutsche Volk bisher in großer Anzahl immer wieder Menschen in den Deutschen Bundestag gewählt hat, die in charakterlicher, fachlicher und intellektueller Hinsicht nicht seinen Erwartungen entsprachen, wäre es Zeit, über einen 


Strategiewechsel


nachzudenken. 


Ziel dieses Strategiewechsels müsste sein, dass nur noch die 598 charakterlich, fachlich und intellektuell Besten des deutschen Volkes in den Deutschen Bundestag gewählt werden. 


Manche mögen an dieser Stelle erwidern, dass dies unrealistisch sei, da das die etablierten Parteien ja überhaupt nicht „zulassen“ würden. 


Dieser Einwand ist berechtigt. 


***


Aus strategischer Sicht gibt es darauf zwei Reaktionsmöglichkeiten.


a) Wir resignieren und lassen alles beim Alten.


b) Wir überlegen uns eine Strategie, wie wir das bestehende Parteien-System „aushebeln“ können. 


Um zu einer geeigneten Strategie zu kommen, müssen wir uns zunächst einmal Klarheit über die Entscheidungsgrundlagen verschaffen.


***


Kurzanalyse der Bundestagswahl 2017


61.688.485 Bürger waren in Deutschland im Jahr 2017 wahlberechtigt. 


Bei 299 Wahlkreisen entspricht dies durchschnittlich 206.316 Wahlberechtigten pro Wahlkreis.


Davon haben 70,2 % von Ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. 


Das entspricht durchschnittlich 157.213 Wahlberechtigten pro Wahlkreis.


29,01 % der Wahlberechtigten in Deutschland haben im Jahr 2017 erfolgreich mit ihrer Erststimme einen Wahlkreisabgeordneten gewählt. 


40,29 % der Wahlberechtigten in Deutschland haben im Jahr 2017 mit 24.856.725 Zweitstimmen eine der drei Regierungsparteien gewählt. 


***


Zwischenergebnis: 


70,99 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind nicht durch einen von ihnen gewählten Wahlkreisabgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten. 


69,71 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind nicht durch einen von ihnen gewählten Listenabgeordneten im Deutschen Bundestag vertreten.


100 % der Bundestagsabgeordneten wurden als „Parteisoldaten“ in den Deutschen Bundestag gewählt. 



***


Artikel 33 des Grundgesetzes fordert bei der Besetzung öffentlicher Ämter eine Bestenauslese.


Bei rund 61,6 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland bedeutet Bestenauslese, dass die 598 geeignetsten dieser 61,6 Millionen Wahlberechtigten in den Deutschen Bundestag gewählt werden.


Tatsächlich werden die Bundestagsabgeordneten nur aus den rund 1,227 Millionen Mitgliedern der im Bundestag vertretenen Parteien ausgewählt.


Das entspricht etwas 1,99 % der Wahlberechtigten.


Die Bürger in den 299 Wahlkreisen dies dadurch ändern, dass sie eigene gemeinsame und von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten in den Deutschen Bundestag wählen.


***


Wahl- und Verfassungsrecht


Wenn wir diesen Zustand bei der nächsten Bundestagswahl ändern wollen, müssen wir uns zunächst einmal mit dem geltenden Wahl- und Verfassungsrecht vertraut machen:



§ 20 Bundeswahlgesetz


Aus § 20 des Bundeswahlgesetzes ergibt sich, dass keineswegs nur Parteien erfolgreich, Direktkandidaten aufstellen dürfen. 


• Denkbar wäre vielmehr, dass sich mithilfe der 70,99 % nicht im Deutschen Bundestag durch einen von ihnen gewählten Wahlkreisabgeordneten vertretenen Wahlberechtigten 299 Freiheitswerkstätten mit 3 bis 3000 Aktiven bilden.


• Diese 299 Freiheitswerkstätten sorgen dafür, dass nach der nächsten Bundestagswahl die charakterlich, fachlich und intellektuell bestgeeigneten Persönlichkeiten die Interessen der Bürger ihrer Wahlkreise als Wahlkreisabgeordnete im Deutschen Bundestag vertreten.



Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG


Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG verlangt, dass Bundestagsabgeordnete weisungsfrei und nur ihrem Gewissen unterworfen arbeiten.


• Gegen dieses Gebot wird von allen im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien in sträflicher Weise verstoßen. 


• Deshalb sollte überlegt werden, seine Zweitstimme bei der nächsten Bundestagswahl einer der gerade entstehenden neuen Parteien zu geben.


***


Interessen der / einer Partei


Kürzlich kam in der Diskussion mit dem Vorstand einer neuen Partei die Frage auf, ob der Verzicht auf die Aufstellung von eigenen Direktkandidaten überhaupt im Sinne der Partei sei. 


Darauf habe ich erwidert:


Die Partei muss sich entscheiden, 


 

  • ob sie – wie die etablierten Parteien auch – ohne Rücksicht auf deren fachliche und charakterliche Qualifikation „verdiente Funktionare“ mit Bundestagsmandaten versorgen will.

  • ob sie sich an einem Auswahlprozess beteiligen will, der dazu führt, dass tatsächlich die objektiv bestgeeigneten Abgeordneten in den 20. Deutschen Bundestag gewählt werden. 


 ***


Bisherige Strategie der „kleineren“ Parteien


Würde eine bisher nicht im Bundestag vertretene Partei eigene Direktkandidaten aufstellen, wäre nach den Erfahrungen bei vorangegangenen Wahlen zu erwarten, dass sie im Durchschnitt 1,35 % der Erststimmen erhält.

Diese 1,35 % sind darauf zurückzuführen, dass – auch auf Wahlkreisebene – „ jeder gegen jeden “ antritt. 

Auf diese Weise wurde bisher immer das Potential der 70,99 % verspielt !

Die FDP , die Partei mit der zweitlängsten Regierungserfahrung in Deutschland, schaffte es in den vergangenen Jahrzehnten mit dieser „Strategie“ nicht ein einziges Mal ein Direktmandat zu erzielen.


Bündnis 90/Die Grünen schafften es mit dieser „Strategie“ gerade mal ein einziges Direktmandat zu erringen. 



***


Erfolgschancen in den einzelnen Wahlkreisen


Mit 231 Direktmandaten hat die CDU/CSU bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 mit großem Abstand die meisten Direktmandate erzielt.


Alle 299 Direktmandate wurden von den etablierten Parteien in Beschlag genommen.


Wen wir das ändern wollen, müssen wir uns Gedanken darüber machen, in welchen Wahlkreisen es am leichtesten sein dürfte, den „Etablierten“ Direktmandate wegzunehmen.


Am leichtesten dürfte die Übernahme von Direktmandaten in den Wahlkreisen sein, in denen die Direktkandidaten der etablierten Parteien den geringsten Rückhalt in der Bevölkerung haben.
 
In diesen 75 Wahlkreisen haben die Wahlkreisabgeordneten der „Etablierten“ nur 25 % oder weniger der möglichen Erststimmen erhalten.


  75  Berlin-Mitte

   69  Magdeburg

   82  Berlin-Neukölln

   72  Halle

   159  Dresden I

   63  Frankfurt (Oder) – Oder-Spree

   153  Leipzig II

   162 Chemnitz

   142 Dortmund I

   152 Leipzig I

   160  Dresden II – Bautzen II

   83 Berlin-Friedrichshain-Kreuzberg – Prenzlauer Berg Ost

   193 Erfurt – Weimar – Weimarer Land II

   71 Anhalt

   61 Potsdam – Potsdam-Mittelmark II – Teltow-Fläming II

   64 Cottbus – Spree-Neiße

   74 Mansfeld

   56 Prignitz – Ostprignitz-Ruppin – Havelland I

   59 Märkisch-Oderland – Barnim II

   13 Ludwigslust-Parchim II – Nordwestmecklenburg II – Landkreis Rostock I

   65 Elbe-Elster – Oberspreewald-Lausitz II

   57 Uckermark – Barnim I

   275 Mannheim

   192 Gotha – Ilm-Kreis

   16 Mecklenburgische Seenplatte I – Vorpommern-Greifswald II

   14 Rostock – Landkreis Rostock II

   66 Altmark

   116 Duisburg II

   60 Brandenburg an der Havel – Potsdam-Mittelmark I – Havelland III – Teltow-Fläming I

   182 Frankfurt am Main I

   271 Karlsruhe-Stadt

   81 Berlin-Tempelhof-Schöneberg

   191 Jena – Sömmerda – Weimarer Land I

   194 Gera – Greiz – Altenburger Land

   54 Bremen I

   18 Hamburg-Mitte

   55 Bremen II – Bremerhaven

   58 Oberhavel – Havelland II

   102 Wuppertal I

   19 Hamburg-Altona

   73 Burgenland – Saalekreis

   281 Freiburg

   76 Berlin-Pankow

   93 Köln I

   78 Berlin-Spandau – Charlottenburg Nord

   62 Dahme-Spreewald – Teltow-Fläming III – Oberspreewald-Lausitz I

   195 Saalfeld-Rudolstadt – Saale-Holzland-Kreis – Saale-Orla-Kreis

   12 Schwerin – Ludwigslust-Parchim I – Nordwestmecklenburg I

   5 Kiel

   165 Zwickau

   151 Nordsachsen

   85 Berlin-Marzahn-Hellersdorf

   296 Saarbrücken

   157 Görlitz

   244 Nürnberg-Nord

   95 Köln III

   80 Berlin-Charlottenburg-Wilmersdorf

   207 Ludwigshafen/Frankenthal

   68 Harz

   161 Mittelsachsen

   186 Darmstadt

   196 Suhl – Schmalkalden-Meiningen – Hildburghausen – Sonneberg

   23 Hamburg-Bergedorf – Harburg

   70 Dessau – Wittenberg

   217 München-Nord

   183 Frankfurt am Main II

   156 Bautzen I

   132 Bielefeld – Gütersloh II

   107  Düsseldorf II

   119 Essen II

   190 Eisenach – Wartburgkreis – Unstrut-Hainich-Kreis

   67 Börde – Jerichower Land

   86 Berlin-Lichtenberg

   179 Wiesbaden

   299 Homburg

 

Das ist unsere Chance!


Hier die Erststimmen-Ergebnisse bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 aufsteigend nach Erststimmenanteil.


***


Mögliche neue Strategie der „mittleren“ Parteien


AfD, FDP, Die Linke und die Grünen erreichten im Jahr 2017 zusammen 35,3 % der Erststimmen


Durchschnittlich entfiel auf jeden Direktkandidaten dieser vier im Bundestag vertretenen Parteien 8,76 % der möglichen Erststimmen , was bei Weitem nicht für Direktmandate ausgereicht hatte.


Strategisch wesentlich intelligenter und damit auch erfolgreicher wäre es gewesen, wenn diese Parteien und alle anderen Parteien auf die Aufstellung von objektiv chancenlosen Direktkandidaten verzichtet und sich gegen die etablierten Parteien verbündet hätten. 


Mit zusammen 35,3 % der Erststimmen hätten sie gute Chancen gehabt, einen Großteil der Direktmandate gemeinsam zu erzielen. 


Angenommen, die charakterlich und fachlich am besten Geeigneten wären in allen Parteien im Verhältnis ihres Erststimmenergebnisses verteilt gewesen, und es wäre in jedem Wahlkreis der/die Bestgeeignete über ein Direktmandat in den Bundestag gewählt worden. 


Dann ergäbe sich folgendes Bild .


Erststimmen 2017 Parteien Prozent Direktmandate

17.286.238 CDU/CSU-Erststimmen 37,26% => 111 Direktmandate

11.429.231 SPD-Erststimmen 24,64% => 74 Direktmandate

16.251.296 AfD-FDP-Linke-Grüne-Erststimmen 35,03% => 105 Direktmandate

1.422.853 Sonstige-Erststimmen 3,07% => 9 Direktmandate

   

44.966.765 Gesamt 100,00% => 299 Direktmandate


***


Vereinbarung


Eine entsprechende strategische   Vereinbarung des aus AfD, FDP, Linken, Grünen und Sonstigen bestehenden „Gegenkartells“ für das Wahljahr 2021 könnte sinngemäß lauten: 


1. Wir verzichten angesichts der erfahrungsgemäß zu erwartenden mickrigen Erststimmenergebnisses auf die Aufstellung von gegeneinander antretenden Direktkandidaten.


2. Wir beteiligen uns stattdessen an einem mehrstufigen basisdemokratischen Vorwahlverfahren , das das Ziel hat, für jeden der 299 Wahlkreise in Deutschland die beiden bestgeeigneten Bundestagskandidaten zu ermitteln.


3. Jeweils einer der beiden bestgeeigneten Kandidaten tritt bei der nächsten Bundestagswahl in seinem Wahlkreis als gemeinsamer (!) parteiunabhängiger Direktkandidat an. 


4. Jeweils einer der beiden bestgeeigneten Kandidaten tritt als Listenkandidat auf der Landesliste einer am Gegenkartell beteiligten Partei an.


5. Die Wahlkampfkostenerstattung erhält jeweils die Partei, die den gewählten Wahlkreisabgeordneten vorgeschlagen hat. 


***


Verteilung der Wahlkampfkostenerstattung


Bei 92.905.107 abgegebenen gültigen Erst- und Zweitstimmen im Jahr 2021 und einer Wahlkampfkostenerstattung in Höhe von rund 2,80 € pro Stimme ist ein Betrag in Höhe von 260.134.300 € pro Wahlperiode zu erwarten. 


CDU/CSU-Erststimmen 96.571.596 €

SPD-Erststimmen 64.381.064 €

AfD-FDP-Linke-Grüne-Erststimmen 91.351.510 €

Sonstige-Erststimmen 7.830.129 €

Gesamt 260.134.300 €


Finanzierung der Freiheitswerkstätten

Freiheitswerkstatt


Q


Share by: