Versammlung

Versammlung - Versammlungsrecht


Artikel 8 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat,


(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

(2) Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.


garantiert allen Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.


Versammlungen unter freiem Himmel müssen in der Regel rechtzeitig bei den zuständigen Behörden angemeldet werden.


Eine "Genehmigung" oder "Erlaubnis" ist für solche Versammlungen nicht erforderlich!



In der Praxis kommt es immer wieder vor, dass Behörden ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen unter freiem Himmel verbieten.

Gegen solche Verbote eingelegte Widersprüche und eingereichte Klagen haben gemäß § 80 VwGO aufschiebende Wirkung mit der Folge, dass die Versammlungen nach Einlegung des Widerspruchs oder Einreichung der Klage beim Verwaltungsgericht bis zu einer Entscheidung darüber trotz Verbots durchgeführt werden können.


Das wissen die Behörden natürlich auch.


Deswegen ordnen sie in der Praxis meist den sofortigen Vollzug des Verbots an.



§ 80 Absatz 2 Ziffer 4 hat folgenden Wortlaut:


(2) Die aufschiebende Wirkung entfällt nur ...


4. in den Fällen, in denen die sofortige Vollziehung im öffentlichen Interesse oder im überwiegenden Interesse eines Beteiligten von der Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen oder über den Widerspruch zu entscheiden hat, besonders angeordnet wird.



Wer mit dem sofortigen Vollzug des Verbots nicht einverstanden ist, muss beim zuständigen Verwaltungsgericht gemäß §80 Abs. 5 VwGO einen


Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Wege einer
einstweiligen Anordnung


stellen.



Wer Unterstützung im Zusammenhang mit der Durchführung von Versammlungen braucht, kann sich gerne unter der Nummer 089 1238754 bei mir/uns melden.


Über die Anwälte für Aufklärung bin ich mit erfahrenen Kollegen aus anderen Bundesländern vernetzt, die bei Bedarf auch gerne helfen.



Bei wichtigen Versammlungen kann es sinnvoll sein, bereits vor Absendung der Versammlungsanmeldung Kontakt aufzunehmen.

***


Wie so ein


Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung im Wege einer
einstweiligen Anordnung


im August 2020 erfolgreich durchgesetzt wurde, kann man sich hier ansehen:



Am 25.08.2020 habe ich beim Polizeipräsidenten in Berlin für den 30.08.2020 im eigenen Namen, für die Vereinigten Direktkandidaten und den Querdenker-Partei e.V. i.G. 3 bis 300 Personen für die Versammlung 


Wir gründen 299 Querdenkerforen auf Wahlkreisebene


auf der Straße Unter den Linden zwischen Brandenburger Tor und Friedrichstraße angemeldet.



Mit Schreiben vom 26.08.2020 hat der Polizeipräsident diese Versammlung verboten und den sofortigen Vollzug seines Verbots angeordnet. [Dass dabei die 299 Querdenkerforum in 299 " Querdenkerfronten " "umgedeutet" wurden, sei nur am Rande erwähnt.]


Die in der Verbotsverfügung enthaltene Behauptung, wir würden uns mit unserer Versammlung gegen die Maßnahmen der Regierung bzw. der einzelnen Landesregierungen zur Eindämmung des SARS-CoV-2 Virus richten, entspricht nicht den Tatsachen.


"Bei bisherigen Versammlungen zum Thema war eine Zusammensetzung, die von bürgerlichen Klientel bis hin zu Angehörigen rechtsextremer Gruppierungen reichte, zu verzeichnen."



Mit Schreiben vom 27.08.2020 wurde gegen dieses Verbot Widerspruch eingelegt.



Beim Verwaltungsgericht Berlin habe ich am gleichen Tag einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung (§ 80 Abs. 5 VwGO) im Wege einer einstweiligen Anordnung gestellt. 


Mit Beschluss vom 29.08.2020 hat das Verwaltungsgericht Berlin meinem Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung stattgegeben.



Gegen diese Entscheidung hat das Land Berlin am 29.08.2020 Beschwerde eingelegt. 


Diese Beschwerde wurde am gleichen Tag vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurückgewiesen. 



Damit stand der Durchführung der Versammlungen
 

 

 

 

am 30.08.2020 auf dem Pariser Platz in Berlin nichts mehr im Wege.


Q

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