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ZIEL

Aufgabe dieser Seite ist es, dazu beizutragen, das eines dieser beiden Ziel erreicht wird:


Bei der nächsten Bundestagswahl werden die 299 geeignetsten Deutschen in den Deutschen Bundestag gewählt und bestimmen anschließend die Richtlinien der Politik.


oder


Die Interessen des deutschen Volkes werden im 21. Deutschen Bundestag von möglichst vielen ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, gemeinwohlorientierten und parteiunabhängigen Bundestagsabgeordneten vertreten.




Weg zum Ziel:


  1. Die konstruktiv kritische Zivilgesellschaft in Deutschland vernetzt und organisiert sich optimal auf Wahlkreisebene.

    vorläufiger Zeitplan:

  2. Von den 60,9 Millionen potentiellen Direktkandidaten in Deutschland stellen sich möglichst viele in den sozialen Netzenwerken vor oder lassen sich vorstellen.

  3. Gesellschaftlich relevante Gruppen beteiligen sich an der Vorstellung potentieller von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidaten. [Monat 1 bis. 20.05.2025] *)

  4. Gesellschaftlich relevante Gruppen benennen bis zum 27.05.2025 für die wichtigsten Wahlkreise die Kandidaten aus ihrem Bereich, die sie für die Geeignetsten halten. [Monat 2]

  5. In den wichtigsten Wahlkreisen entscheiden die für den jeweiligen Wahlkreis nominierten, bis zum 20.06.2025 wer von Ihnen als gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat angtreten soll. [Monat 3]

  6. Bis zum 21.07.2025 werden die ausgewählten gemeinsamen von den etablierten Parteien unabhängigen Driektkandidaten beim Bundeswahlleiter angemeldet.

  7. In den nächsten Wochen werden wir für jedes Politikfeld und für jede größere Berufsgruppe eine Seite einrichten, die der Vernetzung ihrer Mitglieder auf Bundes- und Wahlkreisebene dient.

    => Vertrauens-, Kompetenz- und Verantwortungsnetzwerke



*) Alle Termin auf dieser Seite sind vorläufig. Sobald der Wahltermin im Jahr 2025 feststeht, werden sie aktualisiert.


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siehe auch


ZIEL


AUFRUF



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Das Prinzip der Bestenauslese ergibt sich aus Art 33 Abs 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat:

"Jeder Deutsche hat nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte."


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Das Prinzip der Weisungs- und Gewissensfreiheit für Bundestagsabgeordnete ergibt sich aus Art. 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes, der folgenden Wortlaut hat:

"Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."


=> Sollbruchstelle des Systems

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