Zeitfenster

Zeitfenster / Zeitplan

Ist Euch auch schon mal der Begriff „Zeitfenster“ begegnet?


Wikipedia sagt: Zeitfenster (Zeitkorridor, englisch time frame) ist im Zeitmanagement ein für die Erledigung einer bestimmten Aufgabe oder die Vornahme einer bestimmten Handlung zur Verfügung stehender Zeitraum.


Zeitfenster, die sich öffnen und schließen, gibt es auch in unserem Leben.


Ja, das ganz Leben ist ein Zeitfenster.


Es „öffnet“ sich mit der Geburt und „schließt“ sich mit dem Tod.


Am Ende stellt sich jedem die Frage:


Was hast Du aus Deiner Lebenszeit gemacht?


Das ganze Leben besteht auch aus einzelnen Zeitfenstern, die sich öffnen und unwiderruflich schließen.


Glücklich die, die die Zeitfenster ihres Lebens angemessen genutzt haben.


Könnte es sein, dass sich Zeitfenster durch Kinder „erweitern“ lassen oder dadurch, dass man etwas tut, was einen „unsterblich“ macht?


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Ohne dass es bisher besonders im Licht der Öffentlichkeit steht, öffnet sich in diesen Tagen ein 


Zeitfenster für die Zivilgesellschaft in Deutschland, 


dessen sinnvolle Nutzung möglicherweise entscheidenden Einfluss auf unsere Zukunft hat.


In rund 9 Monaten ist die Bundestagswahl 2021  „Geschichte“.


Wenn wir uns als Zivilgesellschaft nicht bewegen, wird die „Zusammenfassung“ der nächsten Wahl wieder lauten:


„Und wieder ist ein (Wahl-)Tag vollbracht und wieder ist nur Mist gemacht. Und morgen mit demselben Fleiße, geht's weiter mit derselben Sch*“.


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Zeitfenster für die Übernahme politischer Verantwortung durch das deutsche Volk:



31.12.2020


Bis zum 31.12.2020 hat sich in jedem der 299 deutschen Wahlkreise eine aus 3 bis 30 Mitgliedern bestehende Freiheitswerkstatt konstituiert.


31.01.2021


Bis zum 31.01.2021 stellen sich im Wahlkreis 75 Berlin Mitte und in den anderen 298 Wahlkreisen möglichst viele parteifreie potentielle Bundestagskandidaten vor.


28.02.2021


Bis zum 28.02.2021 werden in einem ersten basisdemokratischen Vorwahlverfahren in jedem Wahlkreis aus den potentiellen Bundestagskandidaten, die sich vorgestellt haben, die 20 geeignetsten ausgewählt.


31.03.2021


Bis zum 31.03.2021 werden die beiden bestgeeigneten Bundestagskandidaten ausgewählt


a) entweder von den wahlberechtigten Bürgern des jeweiligen Wahlkreises.


b) oder von den anderen potentiellen Bundestagskandidaten, die sich für diesen Wahlkreis im Internet vorgestellt haben.


30.04.2021


Bis zum 30.04.2021 wird für jeden gemeinsamen parteifreien Direktkandidaten ein Wahlkampfkostenbudget in Höhe von 168.300 € angelegt.


Dieser Betrag entspricht dem Betrag, den erfolgreiche gemeinsame Direktkandidaten durchschnittlich an Wahlkampfkostenerstattung erhalten.


Die entsprechenden Spendenquittungen, die es ermöglichen,  bis zu einem Höchstbetrag von 3.300 € pro Steuerzahler und Jahr 50 % der Wahlkampfkosten von der Steuerschuld abzuziehen, werden gemäß § 34g EStG von den Vereinigten Direktkandidaten ausgestellt.


31.05.2021


Entweder die Bürger der Wahlkreise oder die anderen Kandidaten, die sich für die jeweiligen Wahlkreise im Internet vorgestellt haben, entscheiden, welcher ihrer beiden Spitzenkandidaten als gemeinsamer (!) von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat und welcher auf der Landesliste einer geeigneten neuen Partei zur Bundestagswahl antritt.


01.06.2021


Die Vereinigten Direktkandidaten, ein Verein ohne Parteicharakter im Sinne des § 34g EStG, unterstützen gemeinsame parteifreie Direktkandidaten,


a) wenn sie von den wahlberechtigten Bürger eines Wahlkreises aus einer Gruppe von z.B. 20 potentiellen Bundestagskandidaten, die sich für diesen Wahlkreis im Internet vorgestellt haben, ausgewählt wurden.


b) wenn sie von den anderen potentiellen Bundestagskandidaten, die sich für diesen Wahlkreis im Internet vorgestellt haben, zum gemeinsamen Direktkandidaten bestimmt wurden.


siehe auch: Finanzierung der Freiheitswerkstätten

19.07.2021


Die 299 parteifreien gemeinsamen Direktkandidaten werden mit jeweils 200 Unterstützerunterschriften bei den Kreiswahlleitern angemeldet.


26.09.2021


Am 26.09.2021 werden bis zu 598 ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und parteifreie Interessenvertreter des deutschen Volkes in den 20. Deutschen Bundestag gewählt.



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Not-wendig wäre bzw. ist jetzt:


1. In jedem der 299 Wahlkreise konstituiert sich ein autonomes Bürgerkomitee / Querdenkerforum / eine Freiheitswerkstatt auf Wahlkreisebene .


2. Die Sprecher der autonomen Bürgerkomitees, Querdenkerforen bzw. Freiheitswerkstätten auf Wahlkreisebene fordern alle durchschnittlich 208.000 Wahlberechtigten ihrer Wahlkreise auf, in den sozialen Medien potentielle Kandidaten für die nächste Bundestagswahl zu benennen .


3. Die Sprecher der autonomen Bürgerkomitees, Querdenkerforen bzw. Freiheitswerkstätten auf Wahlkreisebene nehmen Kontakt zu den potentiellen Kandidaten auf, die ihnen am aussichtsreichsten erscheinen, und bitten diese, sich in den sozialen Medien als potentielle Kandidaten in ihrem Wahlkreis vorzustellen.


4. Anschließend organisieren die autonomen Bürgerkomitees, Querdenkerforen bzw. Freiheitswerkstätten auf Wahlkreisebene mehrstufige Vorwahlverfahren, an deren Ende jeder der 299 Wahlkreise zwei Kandidaten präsentiert, die das Prädikat verdienen: 

 

>> Das sind in unserem Wahlkreis die beiden Bestgeeigneten für ein Bundestagsmandat. 

 

Beide Kandidaten sind unserer Meinung nach ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und von den Parteien unabhängig

 

Sie genießen unser volles persönliches und politisches Vertrauen. <<


5. Einer der beiden tritt als gemeinsamer (!) parteiunabhängiger Direktkandidat im Wahlkreis bei der nächsten Bundestagswahl an.


6. Der andere kandidiert auf der Landesliste einer Partei, die am 13.10.2020 oder später dem „Parteiverbund der verfassungsgemäß arbeitenden Parteien “ beigetreten sind. 

 

Verfassungsgemäß arbeitend bedeutet insbesondere, dass die Parteien Bundestagsabgeordneten rechtlich und tatsächlich – am besten über Satzung, Vorstandbeschluss und drakonische Vertragsstrafen abgesichert – keinem Fraktionszwang unterwerfen.


7. Um den Parteien, die bei den letzten Bundestagswahlen mit ihren Direktkandidaten als „vorprogrammierte Loser“ gegeneinander angetreten sind, die Sache „schmackhaft“ zu machen, könnte man über einen „internen Finanzausgleich“ nachdenken, der dann zum Tragen kommt, wenn der gemeinsame Direktkandidat in einem Wahlkreis mehr als 10 der abgegebenen Erststimmen erzielt.

 

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Eine entsprechende Vereinbarung könnte wie folgt lauten:

 

 

  1. Partei A verzichtet im Wahlkreis X auf einen eigenen Direktkandidaten und unterstützt den gemeinsamen von der Partei B vorgeschlagenen Kandidaten.

  2. Partei B verzichtet im Wahlkreis Y auf einen eigenen Direktkandidaten und unterstützt den gemeinsamen von der Partei A vorgeschlagenen Kandidaten.

  3. Die Wahlkampfkostenerstattung, die beide Kandidaten in Höhe von 2,80 € pro Erststimmer erhalten, wird im Verhältnis der erzielten Zweitstimmen zwischen den Parteien aufgeteilt. 



Ergebnis:


Die Parteien A und B, die vorher nie eine Chance auf ein Direktmandat gehabt haben, sind mit einem gemeinsamen Direktkandidaten im Deutschen Bundestag vertreten.




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