parteifrei

Weisungs- und Gewissensfreiheit von Bundestagsabgeordneten

Die Arbeit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages sollten sich an den Interessen des deutschen Volkes und nicht vorrangig an den Interessen ihrer Partei und deren Geldgebern orientieren.


Solange Bundestagsabgeordnete sich von Parteien in verfassungswidriger Weise ihre in Artikel 38 Abs. 1 Satz 2 des Grundgesetzes vorgeschriebene Weisungs- und Gewissensfreiheit nehmen lassen, brauchen sie sich über das zunehmend schwindende Vertrtauen ihrer Wähler nicht zu wundern.


Wahlberechtigte, die von ihrem Recht Gebrauch machen wollen, bei der nächsten Bundestagswahl parteifreie Bundestagsabgeordnete in den Deutschen Bundestag zu wählen, sind aufgerufen, sich in der für ihren Wahlkreis zuständigen Freiheitswerkstatt zu engagieren.


Wer sich zutraut, die Interessen der Bürger seines Wahlkreises selbst vier Jahre lang ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und parteiunabhängig im Deutschen Bundestag zu vertreten, kann sich hier als potentieller Bundestagskandidat eintragen lassen:

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Freiheitswerkstatt


Fraktionszwang


Sollbruchstelle des Systems



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