Finanzierung der Freiheitswerkstätten

Finanzierung der Freiheitswerkstätten

Die Finanzierung der 299 Freiheitswerkstätten in Deutschland erfolgt über die Vereinigten Direktkandidaten.


Die Vereinigten Direktkandidaten sind ein Verein ohne Parteicharakter gemäß § 34g Ziffer 2 EStG , dessen  Zweck ausschließlich darauf gerichtet ist, durch Teilnahme mit eigenen Wahlvorschlägen an Wahlen auf Bundesebene bei der politischen Willensbildung mitzuwirken. Sie sind gemäß § 34g Ziffer 2 EStG berechtigt Spendenquittungen auszustellen. 



Jede natürliche Person in Deutschland kann bis zu 3.300 € jährlich steuerbegünstigt an die vereinigten Direktkandidaten spenden. 


Von den "ersten" 1.650 € können 825 € - 50 % - direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. 


Die "zweiten" 1.650 € können bei der Einkommenssteuererklärung gemäß § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgabe geltend gemacht werden.


Beispiel:


Ein Steuerpflichtiger muss 20.825 € Einkommenssteuer zahlen. 


Er überweist 1.650 € als Spende an die Vereinigten Direktkandidaten und erhält dafür eine Spendenquittung über 1.650 €.


Diese Spendenquittung reicht er bei seiner nächsten Einkommenssteuererklärung ein und reduziert damit seine Steuerpflicht von 20.825 auf 20.000 €.



Erfolgreiche Direktkandidaten erhalten eine Wahlkampfkostenerstattung in Höhe von 2,80 € pro Erststimme. 



Für ein Direktmandat waren bei der Bundestagswahl im Jahr 2017 durchschnittlich 59.852 Erststimmen erforderlich. 


D.h. durchschnittlich gab es im Jahr 2017 pro Direktmandat 167.586 Wahlkampfkostenerstattung.



Angenommen, die 2.80 € Wahlkampfkostenerstattung pro Erststimme würden in etwa die tatsächlichen die Wahlkampfkosten pro Direktmandat  abdecken. *) Dann müssten die Bürger der Wahlkreise, die Ihre Interessen nach der nächsten Bundestagswahl ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und unabhängig durch ein Direktmandat im Deutschen Bundestag vertreten sehen möchten, ein Wahlkampfbudget in Höhe von jeweils rund 168.000 € aufbringen bzw. vorfinanzieren. 


Das entspricht pro Wahlkreis 51 "Wahlkampfbausteinen" im Wert von jeweils 3.300 € die wahlweise als Spende oder Darlehen zur Verfügung gestellt werden.



Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in irgendeinem der 299 Wahlkreise nicht mindestens 51 Spender oder Darlehensgeber gibt, die bereit sind für einen guten Zweck jeweils 3.300 € zur Verfügung zu stellen. 



*) Dass die durchschnittlich pro Bundestagsmandat aufzuwendenden Kosten tatsächlich in dieser Größenordnung liegen ergibt sich aus folgenden Beiträgen:


  1. Wahlkampf kostet - Woher kommt das Geld?
  2. Der geheime Wahlkampf - Parteien werben mit Millionensummen um Stimmen


in denen die Autoren zu dem Ergebnis kommen, dass der Wahlkampf 2017 in Deutschland rund 82 Millionen € [73 + 9 = 82] gekostet hat.


Bei den 598 in § 1 Bundeswahlgesetz vorgesehenen "Planstellen" würde dies durchschnittlichen Kosten von rund 137.000 € pro Mandat entsprechen.

 

Mit durchschnittlich 167.586 € kalkulierten Kosten pro Direktmandat liegen wir nicht allzu weit von diesem Betrag entfernt.



Freiheitswerkstatt - Strategische Überlegungen


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