Sollbruchstelle

Manuskript *) der am 05.12.2020 auf der Großdemo in Bremen **) zu haltenden Rede:


Gliederung

1.    Grundgesetz: Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat

2.    Gewaltenteilung – Soll

3.    Gewaltenteilung – Ist

4.    Drei-Phasen-Modell

5.    Querdenker

6.    „magische“ Bremen-Meditation

7.    Freiheitswerkstätten

8.    Direktmandate

9.    Sollbruchstelle des Systems = Wahlkreis 75 Berlin Mitte
 
 

1.     Grundgesetz: Deutschland ist ein demokratischer Rechtsstaat

 

Ich werde Euch jetzt darlegen, dass diese Behauptung zutreffend ist.

 

Dabei berufe ich mich zunächst auf das Grundgesetz.

 

In Artikel 20 Abs. 2 steht, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und dass diese Staatsgewalt vom Volk in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird.

 

In Artikel 20 Absatz 3 finden wir den Hinweis, dass die Gesetzgebung an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden sind.

 

Alles dies sind deutliche Hinweise darauf, dass wir in einem demokratischen Rechtsstaat leben.


 

2.      Gewaltenteilung - Soll

 

Nachdem wir dies festgestellt haben, schauen wir uns doch mal die einzelnen Bestimmungen im Detail an.

 

Ich beginne mit dem in Artikel 20 Absatz 3 beschriebenen Grundsatz der Gewaltenteilung. ***)

 

Dazu möchte ich Euch folgende vier Sätze aus Wikipedia vortragen, die ich mir zu eigen mache:

 

  1. Gewaltenteilung ist ein tragendes Organisations- und Funktionsprinzip der Verfassung eines Rechtsstaats.

  2. Sie bedeutet, dass ein und dieselbe Institution grundsätzlich nicht verschiedene Gewaltenfunktionen ausüben darf, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind.

  3. Sie bedeutet aber auch, dass dieselbe Person nicht verschiedenen Institutionen angehören darf.

  4. Die Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Staatsorgane dient dem Zweck der Machtbegrenzung und der Sicherung von Freiheit und Gleichheit.

 

Soweit Wikipedia, sozusagen als Soll.

 
 

3.      Gewaltenteilung - Ist

 

Dieses Soll vergleichen wir jetzt mal mit dem Ist.

 

Ein und dieselbe Institution darf grundsätzlich nicht verschiedene Gewaltenfunktionen ausüben, die unterschiedlichen Hoheitsbereichen staatlicher Gewalt zugeordnet sind,

 

heißt, die Institution Partei darf grundsätzlich nicht gleichzeitig bestimmen, was in Legislative, Exekutive und Judikative passiert.

 

Ist das so?

Nein.

Parteien mischen überall mit:

 

Sie bestimmen - jedenfalls bisher 😉 - exklusiv, wer in den Bundestag kommt.

 

Sie bestimmen, wer Bundeskanzler wird, und sie bestimmen auch, ähnlich wie in den USA und in der Türkei, wer die obersten Richter sind.

 

Ein und dieselbe Person darf nicht verschiedenen Institutionen angehören.

 

Ist das so?

Nein.

Z.B. die Bundeskanzlerin ist gleichzeitig Mitglied der Bundesregierung – der Exekutive – und des Parlaments – der Legislative.

 

Aufgabe des deutschen Volkes wäre es deshalb, hier für verfassungsgemäße Zustände zu sorgen.

 

Schauen wir uns mal die Sache mit den Wahlen und Abstimmungen näher an.

 

Wahlen haben wir.

 

Aber wo sind eigentlich die uns im Grundgesetz versprochenen Abstimmungen auf Bundesebene?

 

Fehlanzeige.



4.      Drei-Phasen-Modell

 

Ich beschreibe Euch jetzt mal ein Drei-Phasen-Modell

 


Phase 1

 

Diese könnte man auch als Kindergarten-Phase bezeichnen.

 

„Du bist doof und ich habe mehr Recht als Du.“


„Außerdem bist Du ein Rechter und Du ein Linker und Du kommst von der Antifa.“

 

 

Phase 2

 

Diese Phase könnte man als Phase des Erwachsenwerdens bezeichnen.

 

Erwachsenwerden hat etwas mit Verantwortung übernehmen zu tun.

 

Wir übernehmen jetzt Verantwortung!

 

Wir übernehmen die Verantwortung, die uns in Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes übertragen wurde.

 

Wir ersetzen am 26.09.2021 die 709 Parteisoldaten des 19. Deutschen Bundestages durch 598 ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von Parteien unabhängige Bundestagsabgeordnete.

 

Damit erfüllen wir den von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes in Artikel 33 Absatz 2 unserer Verfassung beschriebenen Wunschtraum von der Bestenauslese.

 

 

Phase 3

 

Diese Phase könnte man als Phase der reifen Leistung, der Phase des Nägel mit Köpfen Machens bezeichnen.

 

Wir beschließen im Deutschen Bundestag unter Einbeziehung aller im deutschen Volk vorhandenen Sach- und Fachkenntnisse Gesetze, die sich am Gemeinwohl und an den Interessen des deutschen Volkes orientieren.

 

Indem wir dies ohne Fraktionszwang machen, erfüllen wir damit einen zweiten Wunschtraum der Väter und Mütter des Grundgesetzes, nämlich die Weisungs- und Gewissenfreiheit aller Abgeordneten des Deutschen Bundestages.

 
 

5.      Querdenker

 

Das geht nicht?

 

Das ist undenkbar?

 

Dann definiere ich Euch jetzt mal, was richtige Querdenker sind.

 

Querdenker sind oft hochintelligente Menschen, die sich getrauen, auch mal das Undenkbare zu denken oder zu träumen.

 

Gehen wir einfach mal 33 Jahre zurück.

 

Im Jahr 1987 war es absolut undenkbar, dass es jemals eine Wiedervereinigung geben würde.

 

Vor zwei Monaten haben wir zum 30. Mal den Tag der Deutschen Einheit gefeiert.

 

Das Undenkbare zu denken, üben wir jetzt mal in einer kleinen magischen Bremen-Meditation.



6.      „magische“ Bremen-Meditation

 

Dazu bitte ich Euch kurz die Augen zu schließen.

 

Nach der nächsten Bundestagswahl werden die Interessen des deutschen Volkes ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und von den Parteien unabhängig im Deutschen Bundestag vertreten.

 

Jetzt könnt Ihr die Augen wieder aufmachen und Euch zu Hause auf der Seite

 

rakrause.de/drehbuch

 

den Weg zur Erfüllung dieses Wunschtraums anschauen.


 

7.      Freiheitswerkstätten

 

Dort werdet Ihr auch etwas über Freiheitswerkstätten finden.

 

Die Freiheitswerkstatt 290 wurde vor acht Tagen in Rottenburg am Neckar gegründet.

 

Die Freiheitswerkstätten 54 und 55 werden heute Abend hier in Bremen gegründet.

 

Einzige Aufgabe der autonomen Freiheitswerkstätten in Deutschland ist es, bis zum 31. März 2021 für jeden der 299 Wahlkreise in Deutschland die beiden Persönlichkeiten auszuwählen, die die größte Gewähr dafür bieten, dass sie tatsächlich die Interessen des deutschen Volkes – und nicht die von irgendwelchen Lobbyisten – im Bundestag vertreten.

 

Davon werden wir 299 über ein Direktmandat in den Bundestag wählen und 299 über die Landeslisten einer geeigneten Partei.

 


8.      Direktmandate

 

Durch ein Direktmandat werden in Deutschland nur 29 % der Wahlberechtigten vertreten.

 

D.h. 71 % der Deutschen sind nicht durch ein Direktmandat im Deutschen Bundestag vertreten.

 

In diesen 71 % steckt mehr als zwei Mal das Potential für eine Änderung.

 


9.      Sollbruchstelle des Systems = Wahlkreis 75 Berlin Mitte

 

Im Wahlkreis 75 Berlin Mitte – sozusagen der Sollbruchstelle des Systems – ist es noch krasser.

 

Dort wird seit vielen Jahren eine Frau mit den Stimmen von 17 oder 18 % der Wahlberechtigten in den Deutschen Bundestag gewählt.

 

Bei der letzten Bundestagswahl waren es sogar nur noch 16,95 % der Wahlberechtigten, die hinter diesem Direktmandat stehen.

 

Das heißt, mehr als 83 % der Wahlberechtigten in Berlin Mitte haben die jetzige Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages überhaupt nicht gewählt.

 

In diesen 83,05 % steckt mehr als vier Mal das Potential, bei der nächsten Bundestagswahl mit z.B. 19 % der Erststimmen ein Direktmandat zu bekommen.

 

Berlin Mitte wird deshalb das erste Direktmandat sein, das wir uns bei der nächsten Bundestagswahl holen!

 

 

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit



*) Überarbeitete Version vom 27.12.2020.


Die Originalversion kann hier eigesehen werden:

Wir knacken das System an seiner Sollbruchstelle.



**) siehe auch Ein Hauch von faschistoidem Polizeistaat in Bremen



***) Zum Thema (fehlende) Gewaltenteilung siehe auch die sehr lesenswerte Dissertation von Udo Hochschild "Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip" 30. August 2010, Berlin 2010,  Verlag im Internet GmbH, Frankfurt, Univ., Diss., 2010 ISBN 978-3-86624-502-0


Die vollständige Dissertation steht hier kostenlos als Download zur Verfügung:


Gewaltenteilung als Verfassungsprinzip


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Freiheitswerkstätten


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