Demo

Samstagsdemo 18:00 Uhr

Anmeldung

Am 12. Dezember 2021 wurden um 19:08 Uhr beim Landratsamt Fürstenfeldbruck 14 Versammlungen unter freiem Himmel angemeldet:


 Diese Anmeldung kann hier eingesehen werden:


Impfpflicht nicht mit uns!


 

Antwort des Landratsamts Fürstenfeldbruck

15.12.2021, 16:44

Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Krause,

 

wir bestätigen wunschgemäß den Eingang Ihres Schreibens vom 13.12.2021 mit dem Sie 14 bundesweite Versammlungen, beginnend am 18.12.21, samstags mit wöchentlichem Abstand anmelden wollen.

 

Sie haben dabei als Versammlungsort jeweils die Plätze vor den Rathäusern aller Städte und Gemeinden in Deutschland angegeben.

 

Sie gehen dabei offensichtlich davon aus, dass die parallel an einem Tag stattfindenden Aktionen eine deutschlandweite überörtliche Versammlung darstellen und daher eine Anmeldung bei uns als potentiell federführender Versammlungsbehörde (Art. 24 Abs. 3 Bayer. Versammlungsgesetz (BayVersG)) ausreicht.

 

Hierzu teilen wir Ihnen mit, dass eine Versammlung eine Zusammenkunft von mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, überwiegend auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Erörterung oder Kundgebung ist (Art. 2 Abs. 1 BayVersG). Erforderlich hierfür ist unter anderem ein räumlicher Zusammenhang sowie physische Präsenz der Teilnehmer am Versammlungsort. Dieser räumliche Zusammenhang ist bei den von Ihnen angemeldeten Versammlungen nicht gegeben.

 

In Ihrem Fall handelt es sich somit nicht um eine überörtliche Versammlung je Veranstaltungstag, sondern um eine Vielzahl einzelner Versammlungen. Diese Rechtsauffassung wurde uns auch von der Regierung von Oberbayern bestätigt.

Die einzelnen Versammlungen müssen bei der jeweils zuständigen Versammlungsbehörde 48 Stunden vor Ihrer Bekanntgabe angezeigt werden. Bei der Berechnung der Frist bleiben Samstage, Sonn- und Feiertage außer Betracht (Art. 13 Abs. 1 BayVersG). Sollten Sie die außerhalb des Landkreises Fürstenfeldbruck geplanten Versammlungen durchführen wollen, so zeigen sie diese bitte bei den entsprechenden für die jeweiligen Örtlichkeiten zuständigen Versammlungsbehörden an.

 

Sie haben außerdem angegeben, dass Sie die Verantwortliche Leitung für alle Versammlungen übernehmen wollen.

 

Art. 4 Abs. 1 Nr. 4 BayVersG gibt allerdings vor, dass der Leiter während der Versammlung anwesend sein muss. Dies schließt die gleichzeitige Leitung von mehreren Versammlungen an unterschiedlichen Orten aus. Sie müssen daher für jede Einzelversammlung einen eigenen Verantwortlichen Leiter, am besten mit Stellvertreter, benennen.

 

 

Für die im Landkreis Fürstenfeldbruck geplanten Veranstaltungen müssten Sie daher bitte wie folgt vorgehen:

 

Für jeden einzelnen geplanten Veranstaltungsort ist eine gesonderte Anzeige mit folgenden Angaben notwendig:

 

- Veranstalter

- Verantwortliche Person für die Leitung, ggf. Stellvertretung

- Versammlungsthema

- Kundgebungsort (Adresse, ggf. konkretisiert durch örtliche Merkmale (z.B. beim …Denkmal, am Maibaum o.ä.), gerne auch mit Kennzeichnung in einem Lageplan).

- Uhrzeit und Dauer

- Teilnehmerzahl

- Kundgebungsmittel, Redner, sonstiges Programm

- Anzahl der eingesetzten Ordner

 

Gerne können Sie auch das beigefügte Formular verwenden, das fragt die o.g. Punkte alle ab.

 

Dies ist notwendig, da die geplanten Versammlungen für jeden Kundgebungsort individuell beurteilt werden müssen (z.B. reicht der Platz für die Teilnehmerzahl? sind Lautstärkebeschränkungen für Lautsprecheranlagen/Megaphone aufgrund der Umgebung erforderlich? etc.).

 

Sie können grundsätzlich bei der Anmeldung für einen Veranstaltungsort auch mehrere Termine am gleichen Ort mit aufnehmen, vorausgesetzt, dass die Angaben zu Leiter, Uhrzeit, Teilnehmerzahl, Kundgebungsmittel etc. gleichbleiben.

 

Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

gez. Bernd ---

 

Referatsleitung

Landratsamt Fürstenfeldbruck

Referat für Öffentliche Sicherheit und Ordnung Münchner Straße 32

82256 Fürstenfeldbruck



Meine Meinung

> In Ihrem Fall handelt es sich somit nicht um eine überörtliche Versammlung je Veranstaltungstag, sondern um eine Vielzahl einzelner Versammlungen.


Das kann man, auch wenn ich eine andere Meinung vertrete, durchaus so sehen.


Dies ist aber kein Problem, da es für die Teilnehmer in den 10.796 deutschen Städten und Gemeinden ein Leichtes ist, eine für Ihren Ort garantiert wirksame Versammlungsanmeldung per Fax, Telefon oder E-Mail "nachzuliefern".


Eine "Musteranmeldung", die auch, falls mehr als eine Person zum Versammlungsort kommen sollte, noch wenige Minuten vor Versammlungsbeginn eingesetzt werden kann, folgt im nächsten Abschnitt.


  1. Text der nachfolgenden "Musteranmeldung" kopieren und in ein Word- oder txt-Dokument übertragen.
  2. Die rot markierten Stellen individualisieren.
  3. Fertiges Dokument per Telefax oder E-Mail an die zuständige Versammlungsbehörde schicken.
  4. Wer über kein Telefaxgerät verfügt und auch keinen E-Mail-Account hat, kann seine Versammlungsanmeldung auch der Versammlungsbehörde oder der Polizei vorlesen.


> Art. 4 Abs. 1 Nr. 4 BayVersG gibt allerdings vor, dass der Leiter während der Versammlung anwesend sein muss.


Diese Bedingung wäre leicht zu erfüllen, wenn wir alle 10.796 Versammlungsorte durch die Anmeldung entsprechender Menschenketten verbinden. ;-)


> Dies ist notwendig, da die geplanten Versammlungen für jeden Kundgebungsort individuell beurteilt werden müssen (z.B. reicht der Platz für die Teilnehmerzahl? sind Lautstärkebeschränkungen für Lautsprecheranlagen/Megaphone aufgrund der Umgebung erforderlich? etc.).


  1. Bei den angemeldeten ein bis zwei Teilnehmern pro Kundgebungsort, dürfte der Platz in jedem Fall ausreichend sein.
  2. Nachdem sich an der Aktion ausschließlich vernünftige Leute beteiligen, dürfte es auch ohne behördliche Auflagen keine Probleme mit Lautstärkebeschränkungen geben.


Wer Fragen zur geplanten Aktion hat, kann diese gerne bei Facebook oder bei Telegram stellen.


Wir werden uns bemühen, diese zeitnah zu beantworten.


Bei Telegram findet man uns unter querdenkerforum299 und bei Facebook unter querdenkerforum 02.

PS: Eine größere deutsche Wochenzeitung beabsichtigt, über unsere Mitmachaktion zu berichten.


Dafür wäre es gut. wenn Ihr uns möglichst viele Fotos der "betroffenen" Rathäusern an info ät rakrause.de schickt.




Musteranmeldung *) **)

Landratsamt / Anmeldebehörde XXXXXXXXXXX

Telefax: XXXXXXXX

Datum

 

 

Anmeldung einer Versammlung unter freiem Himmel für den 18.12.2021 zum Thema „Die Impfpflicht ist verfassungswidrig und verstößt gegen den Nürnberger Codex. Alle, die beim Zustandekommen dieser Impfpflicht mitgewirkt haben, werden sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu verantworten haben.“

 



Sehr geehrte Damen und Herren,


bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich am kommenden Samstag zwischen 18:00 und 18:30 Uhr an der am 13, Dezember 2021 von RA Helmut P. Krause beim Landratsamt Fürstenfeldbruck angemeldeten Versammlung teilnehmen werde.


Sollten Sie der Meinung sein, dass diese Anmeldung für unseren Ort nicht wirksam erfolgt ist, melde ich hiermit meine eigene Versammlung an:


In Deutschland gibt es eine verfassungsrechtlich garantierte Versammlungs- und Meinungsfreiheit.


Ich nehme zur Kenntnis, dass Sie und/oder Ihre Polizeikräfte der Meinung sind, man könne sich im ohne Maske im Freien bei möglicherweise überhaupt nicht erkrankten oder „symptomlos erkrankten“ Menschen – dieser Begriff allein ist schon krank! Früher hießen solche Leute Gesunde! – mit dem Corona-Virus, das von manchen Menschen schon als GröVaz [Größter Virus aller Zeiten] bezeichnet wird, anstecken.


Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass ich anderer Meinung bin.


Meine Meinung deckt sich zu 100 % mit der Meinung des Aerosol-Physiker Dr. Gerhard Scheuch, der von Epoch Times wie folgt zitiert wird


Maskenpflicht im Freien ist „völliger Unsinn“


Beweis:


1)   Abdruck des Artikels „Maskenpflicht im Freien ist ‚völliger Unsinn‘“ als Anlage A 02
 

2)   https://www.epochtimes.de/gesundheit/medizin/aerosol-physiker-maskenpflicht-im-freien-ist-voelliger-unsinn-a3453169.html


Nachdem es aber nicht mein Job ist, über Ihre Meinung zu richten und es nicht Ihr Job ist, über meine Meinung zu richten, schlage ich Ihnen vor, dass wir diese kleine Meinungsverschiedenheit nicht vertiefen, sondern professionell miteinander umgehen.


Damit Ihnen der entspannte Umgang mit mir erleichtert wird, unterstelle ich zu Ihren Gunsten mal, dass es sich bei Corona tatsächlich um den tödlichsten Virus aller Zeiten handelt und deswegen auch zwischen den einzelnen Versammlungsteilnehmern und Ihren Polizeikräften ein möglichst großer Abstand eingehalten werden sollte.


Aus diesem Grund melde ich für den kommenden Samstag auch nur einen bis neun Teilnehmer an, die alle mindestens 1,50 Meter voneinander entfernt stehen werden.


Sollten sich wider Erwarten mehr als neun Versammlungsteilnehmer am Versammlungsort einfinden werden die "überzähligen" Teilnehmer entgegen dem Uhrzeigersinn einen Menschen Ring um das Rathaus bilden. Selbstverständlich unter Einhaltung des erforderlichen Mindestabstands von 1,5 Metern.

 

Durch diese Verteilung der Teilnehmer dürfte auch dem Sicherheitsbedürfnis des vulnerabelsten Teilnehmers und Polizeibeamten Rechnung getragen werden.

 

Die aus seuchenrechtlichen Gründen einzuhaltenden Mindestabstände zwischen den einzelnen Versammlungsteilnehmern werden selbstverständlich immer eingehalten.

 

Dies möchte ich an dieser Stelle Ihnen gegenüber und gegenüber Gerichten, die sich, falls wir uns wider Erwarten nicht auf einen „modus vivendi“ einigen können sollten, mit dieser Anmeldung beschäftigen müssten, nochmals ausdrücklich betont haben.

 

Hier zu Ihrer Kenntnisnahme das genaue Drehbuch für die 30minütigen Versammlung, von dem ich in keinem Punkt abzuweichen gedenke:
 
 
18:00 bis 18:01 Uhr

 

Ca. ein bis neun Menschen bringen vor dem Rathaus in XXXXXXXXXXXXXX ihren Unmut über die Arbeit der Bundesregierung in Afghanistan, im Ahrtal und bei der „Bewältigung“ der „Corona-Krise" dadurch zum Ausdruck, dass sie unter freiem Himmel die Sirenenfunktion ihrer Megaphone aktivieren.

 

Wer kein Megaphon hat, kann sich mit seiner Trillerpfeife, seiner Trompete, seinem Jagdhorn oder einem anderen Musikinstrument an diesem Spektakel beteiligen.

 

 

18:01 bis 18:02 Uhr

 

Schweigeminute für die bisherigen Opfer der Regierungspolitik im Zusammenhang mit „Corona“.

 

 

18:02 bis 18:05 Uhr

 

Kurzvortrag:

 

„Darum verstoßen sowohl eine allgemeine als auch eine berufs- oder einrichtungsbezogene Impfpflicht gegen das Grundgesetz und gegen den Nürnberger Codex.“

 

 

18:05 bis 18:30 Uhr

 

Reserve-Zeit für Gedankenaustausch und Vernetzung

 

 

Dies vorausgeschickt melde ich hiermit folgende Versammlung für den 18.12.2021 an:



Thema: ***)


„Die Impfpflicht ist verfassungswidrig und verstößt gegen den Nürnberger Codex. Alle, die beim Zustandekommen dieser Impfpflicht mitgewirkt haben, werden sich vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu verantworten haben.“

 

 

Ort der Versammlung


Die Platz vor dem Rathaus in XXXXXXXXXXXXXXXX

 

 

Zeitraum:


18:00 bis ca. 18:30

 

 

Verantwortlicher Leiter:


Vorname, Nachname, Adresse, Telefon, Mobiltelefon, E-Mail

 

 

Erwartete Teilnehmerzahl:


ein bis neun Teilnehmer



Einsatz von Ordnern:


Der Einsatz von Ordnern ist nicht geplant.



Einsatz von Megaphonen:


Der Einsatz von Megaphonen und Lautsprecheranlagen ist geplant.


 

Einsatz von Fahrzeugen:


Der Einsatz von Fahrzeugen ist ggf. geplant. Die Aufstellung der Fahrzeuge wird nachgereicht.



Verwendung von Aufbauten/Gegenständen:

 

Die Verwendung von Transparenten, Musikinstrumenten und Luftballons ist geplant.



Ich bitte Sie, mir den Erhalt dieser Anmeldung kurz per E-Mail oder Telefax zu bestätigen.


Mit freundlichen Grüßen


Vorname Nachname




*) Dies ist lediglich ein – bewährtes – Muster für eine Versammlungsanmeldung, das Sie beliebig abwandeln und an Ihre Bedürfnisse anpassen können und sollen.


**) Wichtig:


Für eine Versammlung unter freiem Himmel brauchen Sie in Deutschland keine Genehmigung.


Sie bestimmen ob, wann, wo, wie lange und zu welchem Thema Sie sich mit Ihren Freunden versammeln!


Sie können jeden Tag einen Vielzahl von Versammlungen an unterschiedlichen Orten anmelden und zu beliebigen Themen durchführen.


***) Bei der Festlegung des Themas haben Sie jegliche Freiheit.


Wenn Sie erstmal Erfahrungen mit dem „Anmeldegeschäft“ sammeln wollen, können Sie auch mit „absolut harmlosen“ Themen starten wie:


  • für mehr Frieden auf der Welt
  • gegen Kinderarbeit / -armut
  • für den Erhalt der Artenvielfalt
  • gegen das Fällen der alten Linden in der XY-Allee
  • für die Anhebung des Mindestlohns um 90 Cent
  • gegen die Vermüllung der Meere mit Plastik
  • für mehr alternative Energien
  • gegen Steuerverschwendung
  • für ein besseres Bildungsangebot in Ihrer Stadt

Kann man "Spaziergänge" und ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen kombinieren?

Selbstverständlich kann man "Spaziergänge" und ordnungsgemäß angemeldete Versammlungen kombinieren?


Mandanten, die mir gegenüber glaubhaft gemacht haben, dass sie z.B. eine "Zweierdemo" ordnungsgemäß angemeldet haben, biete ich für den Fall, dass sie zusammen mit "Spaziergängern" "gekesselt" werden, an, sie unbeschadet aus dem Kessel rauszuholen.



Ziel

Nahziel:


Wir lösen ab jetzt jede Woche (mindestens *) ) einen Anmelde-Tsunami mit bis zu 10.796 oder mehr Einzelanmeldungen aus.


Fernziel:


Der Gesetzgeber nimmt die Impfpflicht bis zum 15. März 2022 zurück.



*) Niemand kann Euch daran hindern, nicht nur für die Samstage Versammlungen vor Eurem Rathaus anzumelden. 😉


PS:

Für die Demo(s) am 19. März 2022 wird noch jemand gesucht, der auf seinem Jagdhorn von 18:00 bis 18:01 das Stück "Sau tot" spielen kann.


Entsprechend werden für die Versammlungen vom 18.12.2021 bis 12.03.2022 noch Bläser gesucht, die uns das Stück "Hohes Wecken" spielen können.

Merke:

20.000 Demonstranten auf einer Demo kann man mit 2.000 bewaffneten Polizisten locker "in Schach" halten.


20.000 Demonstranten verteilt auf 10.000 ordnungsgemäß angemeldete "Zweier-Demos" kann man mit 2.000 bewaffneten Polizisten nicht mehr "in Schach" halten!

Hier noch ein weiteres Argument dafür, viele Versammlungen ordnungsgemäß anzumelden statt nur eine:

1. Wird nur eine Versammlung angemeldet und durchgeführt, lautet der Befehl für die Polizei, die Agents Provocateurs und/oder den "schwarzen Block":

Greift diese Versammlung an und löst sie auf bzw. sorgt dafür, dass sie aufgelöst wird.

2. Werden viele verschiedene Versammlungen - ggf. auch zu verschiedenen Themen, stationär / bewegt, mit / ohne Fahrrad / Auto / Traktor / Pferd / Elefant - verteilt auf das Gebiet einer Stadt, oder gar eines Landkreises oder eines Bundeslandes ordnungsgemäß angemeldet, haben die Genannten ein Problem.

Nicht vergessen

Eine große deutsche Wochenzeitung und ein Rundfunksender wollen über unsere Aktion berichten.


Dafür wäre es gut, wenn ich möglichst viele Fotos von Rathäusern bekomme, vor denen in unserem Sinne demonstriert wird.


Kurzvideos gehen natürlich auch.


Das "Material" erreicht mich am besten über info [ät] rakrause.de


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