Widerstand

Widerstand

In einem demokratischen Rechtsstaat geht alle Staatsgewalt vom Volk aus. [Art. 20 Abs. 2 Satz 1 GG]


Die Rechte und Pflichten der Staatsbürger und des Staates sind in einem demokratischen Rechtsstaat in einer Verfassung beschrieben.


Notwendig ist, dass die in der Verfassung beschriebene Ordnung durch den Gesetzgeber eingehalten wird. [Art. 20 Abs. 3 GG]


Für den Fall, dass der Gesetzgeber die verfassungsmäßige Ordnung nicht beachtet, indem er die Verfassung in verfassungswidriger Weise ändert oder indem er verfassungswidrige Gesetze beschließt, ist vorgesehen, dass diese von den Vollzugsorganen des Staates nicht angewandt und vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben werden.


Sollte des Bundesverfassungsgericht dieser Pflicht nicht nachkommen, hat das deutsche Volk die Möglichkeit, bei der nächsten Bundestagswahl verfassungswidrig handelnde Bundestagsabgeordnete durch verfassungsgemäß arbeitende Abgeordnete zu ersetzen.


Erst dann, wenn auch dieser Weg versperrt wäre, hätte das deutsche Volk ein Recht zum Widerstand im Sinne von Art. 20 Abs. 4 GG. [Bremer Bürger haben aus Artikel 19 der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen sogar eine Pflicht zum Widerstand, wenn die in der Verfassung festgelegten Menschenrechte durch die öffentliche Gewalt verfassungswidrig angetastet werden.]


Nachdem in Deutschland für den 26. September 2021 eine Bundestagswahl angesetzt ist, besteht derzeit kein Anlass für die Ausübung des Widerstandsrechts im Sinne von Art. 20 Abs. 4 des Grundgesetzes.


Das deutsche Volk hätte bzw. hat heute noch die Möglichkeit, alle Gesetze, die es derzeit in verfassungswidriger Weise belasten, durch eine ausreichende Anzahl von geeigneten Bundestagsabgeordneten aufheben bzw. ändern zu lassen.


Dafür stehen zwei Wege zur Verfügung:


  1. Zweitstimmen für die Landeslisten von Parteien

    Das deutsche Volk könnte einer bisher nicht im Deutschen Bundestag vertretenen Partei, bei der über Vertragsstrafenvereinbarungen sichergestellt ist, dass sie sich verfassungskonform verhält und sich insbesondere an die Vorgaben der Art. 33 und 38 GG hält, so viele Zweitstimmen geben, dass sie im 20. Deutschen Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist. 

  2. Erststimmen für gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten

    Das deutsche Volk könnte sich auf die in Art. 33 Abs. 2 des Grundgesetzes verankerte Bestenauslese besinnen und nur noch bzw. überwiegend kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von etablierten Parteien und organisierten Kriminalität unabhängige Bundestagsabgeordnete, die sein persönliches und politisches Vertrauen zu Recht genießen, in den Deutschen Bundestag wählen.
     
    Um dieses Ziel zu erreichen, bleibt zwar nicht mehr viel Zeit, zu erreichen wäre es aber noch.
     

    Notwendig wäre jetzt Folgendes:

     
    Nachdem die kleinen und mittelgroßen Parteien offenbar unfähig sind, sich auf Wahlkreisebene auf
    gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten zu einigen, muss die Zivilgesellschaft in den Wahlkreisen diese Aufgabe übernehmen.
     
    Denkbar wäre, dass die wahlberechtigten Bürger in den 299 Bundestagswahlkreisen alle bisher nominierten Direktkandidaten der kleinen und mittelgroßen Parteien
    für den 12. oder 13. Juni 2021 um 15 Uhr zu Wahlkreiskonferenzen einladen und ihnen dort Gelegenheit geben, sich und ihr Programm in jeweils 10 bis 15 Minuten nochmals vorzustellen.
     
    Anschließend entscheiden die Versammlungsteilnehmer ggf.
    in Abstimmung mit Berufsverbänden der Kandidaten und mit den Kandidaten selbst, wer jeweils als gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat in ihrem Wahlkreis zur Bundestagswahl antreten soll.
     
    Die Wahlkreiskonferenz für den Wahlkreis 217 München-Nord findet am 12. Juni 2021 im Zeitraum 15:00 bis 18:00 Uhr auf dem Josephsplatz in München statt.

    Diejenigen der 226.436 Wahlberechtigten des Wahlkreises 217 München-Nord, die am 12. Juni 2021 nicht an der Versammlung auf dem Josephsplatz teilnehmen können, haben die Möglichkeit, sich überdie sozialen Medien an der Auswahl zu beteiligen.
     
    Die Wahlkreiskonferenz für den Wahlkreis 215 Fürstenfeldbruck wird am 13. Juni 2021 im Zeitraum 15:00 bis 18:00 Uhr auf dem Volksfestplatz in Olching durchgeführt werden.   

    Sinn dieser Wahlkreiskonferenzen ist es, die Kandidaten zu ermitteln, die die besten Chancen haben, als gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten die Direktmandate zu übernehmen.

    Bei der
    Bundestagswahl im Jahr 2017 gab es 2.237 erfolglose Direktkandidaten, die sich um die 28.490.767 Erststimmen gestritten haben, die zu keinem Direktmandat geführt haben.

    28.490.767 Erststimmen entsprechen
    70,94 % der 61.688.485 Wahlberechtigten des Jahres 2017.

    D.h. rund
    71 % der Wahlberechtigten in Deutschland sind derzeit nicht durch ein Direktmandat im Deutschen Bundestag vertreten.

    Im Durchschnitt hat jeder der erfolglosen Direktkandidaten des Jahres 2017
    6,17 % der möglichen Erststimmen erzielt.

    Zahlenbeispiel:

    Fünf kleinere oder mittelgroße Parteien schicken in fünf Wahlkreisen "gewohnheitsmäßig" 25 Direktkandidaten ins Rennen, die nach den Erfahrungen der letzten 70 Jahre mit größter Wahrscheinlichkeit kein Direktmandat erzielen werden.

    Angenommen, jede dieser Parteien würde über einen hervorragenden Direktkandidaten verfügen, der auch für die Wähler der anderen vier Parteien und für die rund 25 % der Nichtwähler wählbar wäre. In diesem Fall könnten die Bürger dieser fünf Wahlkreise sie
    als gemeinsame von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten nominieren und dafür sorgen, dass sie mit bundesweiter finanzieller und medialer Unterstützung in den Deutschen Bundestag gewählt werden.

    Jeder einzelne der fünf gemeinsamen Direktkandidaten würde rechnerisch über ein Potential von 30,85 % der möglichen Erststimmen verfügen. Das sind 1,79 % mehr, als durchschnittlich für ein Direktmandat benötigt werden.

    Nachdem offenbar ein Großteil der Nichtwähler nicht mehr zur Wahl geht, weil er von den etablierten Parteien, die sich in verfassungswidriger Weise weder an die Vorgaben des
    Art. 33 Abs. 2 GG, noch an die Vorgaben des Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG halten, enttäuscht ist, könnte ein gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat selbst dann gute Chancen auf ein Direktmandat haben, wenn es ihm aufgrund seiner Persönlichkeit "nur" gelingt, einen Großteil der "Parteiverdrossenen" zu "(re)aktivieren".

 

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Hier der Link auf das Manuskript meines im Rahmen der Aktion "Pfingsten in Berlin" für Sonntag, den 23.Mai 2021, gegen 13:50 Uhr auf der Bühne 2 angekündigten Vortrags zum Thema


Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag.


Der Vortrag, in dem ich der konstruktiv kritische Zivilgesellschaft in Deutschland einen Strategiewechsel vorschlage, wurde von Stefan Bauer *) aufgenommen und wird in den nächsten Tagen veröffentlicht werden.


*) Stefan Bauer war im Jahr 2013 gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat für den Wahlkreis 222 Rosenheim.


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