Kanzlermehrheit

Kanzlermehrheit

Der Deutsche Bundestag fasst seine Beschlüsse in der Regel gemäß Artikel 42 Absatz 2 des Grundgesetzes mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Diese Mehrheit wird auch einfache Mehrheit genannt.


Bei wichtigen Entscheidungen reicht die einfache Mehrheit, der Abstimmenden nicht aus. Vielmehr ist die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages in der jeweiligen Wahlperiode erforderlich. Diese Mehrheit wird in der politischen Diskussion und in den Medien auch als Kanzlermehrheit bezeichnet.


Hat der Bundestag die in § 1 Absatz 1 Satz 1 Bundeswahlgesetz angedachte Größe von 598 Abgeordneten, ist die Kanzlermehrheit mit 300 Stimmen erreicht.


Der 19. Deutschen Bundestag wurde durch 111 Überhang- und Ausgleichsmandate von 598 auf 709 Abgeordnete ausgedehnt.


Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland durch Erststimmen mehr Direktmandate erringt, als ihr gemäß dem Zweitstimmenergebnis in diesem Bundesland zustünden.


Damit die anderen Parteien sich durch diese zusätzlichen Mandate nicht benachteiligt fühlen, erhalten sie in entsprechendem Umfang Ausgleichsmandate.


Denkbar wäre, dass das deutsche Volk 299 Direktkandidaten in den Deutschen Bundestag wählt, die keiner der im Bundestag vertretenen Parteien angehören und damit auch keinem verfassungswidrigen Fraktionszwang ausgesetzt werden. 


In diesem Fall würde sich jede Diskussion über eine weitere "Aufblähung" des Bundestages durch Überhang- und Ausgleichsmandate erübrigen, da er in diesem Fall aus genau der im § 1 Bundeswahlgesetz vorgesehenen 598 Abgeordneten bestehen würde.


Die Kanzlermehrheit von 300 Abgeordneten wäre in diesem Fall schon erreicht, wenn sich ein einziger aus einer im Bundestag vertretenen Partei ausgeschlossener oder ausgetretener Abgeordneter dieser "Unabhängigenfraktion" anschließen würde.


Mit dieser Kanzlermehrheit wäre der 20. Deutsche Bundestag in der Lage, aus der Diskussion "Wollt Ihr lieber eine Baerbock, einen Laschet oder einen Scholz?" eine Diskussion "Wollt Ihr lieber einen Prof. Bhagdi, einen Dr. Füllmich oder einen Prof. Kreiß?"


Weiterhin hätte ein so zusammengesetzter Bundestag die Möglichkeit, ohne Mitwirkung des Bundesverfassungsgerichts, alle verfassungswidrigen Entscheidungen des 19. Deutschen Bundestages rückgängig zu machen.


Eine weitere wichtige Aufgabe dieses Bundestages könnte es sein, erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland für eine funktionierende Gewaltenteilung zu sorgen.


Hier geht es zum


Drehbuch für die Übernahme der Kanzlermehrheit in Deutschland durch eine konstruktiv kritische Zivilgesellschaft


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Hier der Link auf das Manuskript meines im Rahmen der Aktion "Pfingsten in Berlin" für Sonntag, den 23.Mai 2021, gegen 13:50 Uhr auf der Bühne 2 angekündigten Vortrags zum Thema


Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag.


Der Vortrag, in dem ich der konstruktiv kritische Zivilgesellschaft in Deutschland einen Strategiewechsel vorschlage, wurde von Stefan Bauer *) aufgenommen und kann hier angeschaut werden:


Onlinevortrag Helmut Krause - Thema Verfassung und Parlament


*) Stefan Bauer war im Jahr 2013 gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat für den Wahlkreis 222 Rosenheim.



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