Bürger-Bündnis für einen besseren Bundestag

Bürger-Bündnis für einen

besseren Bundestag

Nachfolgend das Manuskript meines im Rahmen der Aktion "Pfinsten in Berlin" für Sonntag, den 23. Mai 2021, gegen 13:50 Uhr auf der Bühne 2 angekündigten Vortrags zum Thema


Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag.


Der Vortrag, in dem ich der konstruktiv kritische Zivilgesellschaft in Deutschland einen Strategiewechsel vorschlage, wurde von Stefan Bauer *) aufgenommen und kann hier abgerufen werden:

RA Helmut Krause 


*) Stefan Bauer war im Jahr 2013 gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat für den Wahlkreis 222 Rosenheim.




Das Thema meines heutigen Vortrags und das Thema meiner für morgen um 12 Uhr in der Clayallee 354 in Berlin angemeldeten Versammlung ist:

 

„Wir brauchen kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete im Deutschen Bundestag“

 

Dies ist ein Thema, das mich seit mehr als 10 Jahren umtreibt.


Die Idee stammt nicht von mir.


Die Ehre das Thema die Wahl von parteiunabhängigen Direktkandidaten großflächig ins Gespräch gebracht zu haben, gebührt vielmehr den Raketengegnern, die es vor 40 Jahren geschafft haben, rund 240 von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten unter einem gemeinsamen Stichwort antreten zu lassen.


Mein Vortrag besteht aus den vier Teilen


1.      Situationsanalyse

2.      Vision und Ziel

3.      Drehbuch und durchführungsreifer Projektplan

4.      Umsetzung und Ausführung.

 

1.      Zur Situationsanalyse:


Das Corona-Management – manche sprechen auch von Corona-Missmanagement – der Bundesregierung hat inzwischen groteske Formen angenommen.


Viele Politiker der etablierten Parteien werden nur noch als von Großkonzernen und deren Lobby-Gruppen ferngesteuerte Marionetten wahrgenommen.


Die Frage, ob es jemals in Deutschland eine funktionierende Gewaltenteilung gegeben hat, können wir offenlassen.

Die Frage, ob ein Herr Göbbels einen Propagandaminister in der heutigen Zeit um seine Möglichkeiten beneiden würde, können wir ebenfalls offenlassen.


Im Artikel 21 Absatz 1 des Grundgesetzes steht, dass die Parteien an der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken dürfen, und nicht, dass sie sich den Staat zur Beute machen sollen.


Seit mehr als 70 Jahren teilen die etablierten Parteien alle Bundestagsmandate untereinander auf.


Im Bundeswahlgesetz ist zwar vorgesehen, dass die Hälfte der in § 1 vorgesehenen 598 Bundestagsmandate auch von Nichtparteimitgliedern eingenommen werden können.


In der Praxis ist es den Parteien jedoch bisher immer gelungen, dies zu verhindern.


Wenn wir mal die mangelhafte finanzielle Ausstattung kleinerer Parteien außer Acht lassen, ist der Erfolg der etablierten Parteien und die Erfolglosigkeit kleinerer Parteien bei der Gewinnung von Direktmandaten hauptsächlich dadurch begründet, dass viele Parteien, auch wenn sie noch so unbedeutend sind, eigene Direktkandidaten ins Rennen schicken, die sich gegenseitig bekämpfen und sich die Erststimmen wegnehmen.


Würden die kleinen und mittleren Parteien auf Wahlkreisebene nicht gegeneinander antreten, sondern gemeinsame Sache machen, könnten sie unter Einbeziehung der Nichtparteiwähler mit durchschnittlich 71 % jedes der 299 Wahlkreismandate bekommen.


Das muss man sich mal vorstellen: 71 % der 60,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland sind nicht durch ein Direktmandat im Deutschen Bundestag vertreten.


Diese 71 % teilen sich auf in rund 24 % der Wahlberechtigten, die auf das Wählen von Parteisoldaten verzichten und in 48 % die ihre Erststimmen auf viele, viele Direktkandidaten von Kleinparteien und Einzelbewerber verteilen.


Dieses Aufteilen der Erststimmen in möglichst kleine Portionen ist so absurd, dass es kaum zu glauben ist.


Bei der letzten Bundestagswahl gab es 46 Direktkandidaten, die zwar ihre 200 Unterstützerunterschriften bekommen haben, aber nicht mal von allen ihren Unterstützern gewählt wurde.


Den Vogel abgeschossen hatte dabei ein Kandidat aus dem Wahlkreis 105 Mettmann II, der nur auf 48 Erststimmen kam.

Von den 2.536 Direktkandidaten des Wahljahres 2017 waren 299 erfolgreich und 2.237 erfolglos.


Im Durchschnitt treten pro Wahlkreis 7,48 Direktkandidaten an, bei denen schon im Vorfeld feststeht, dass sie die für ein Direktmandat notwendigen Erststimmen nicht erreichen werden.


In Artikel 33 Absatz 2 des Grundgesetzes ist die Bestenauslese verankert, die selbstverständlich auch für die Wahl zum Deutschen Bundestag gilt.


Bestenauslese würde in dem Fall heißen, dass die geeignetsten 598 Persönlichkeiten aus 60,4 Millionen Wahlberechtigten ausgewählt werden und nicht 709 Parteisoldaten aus rund 1,2 Millionen Parteimitgliedern.


Was in Deutschland regelmäßig bei der Bundestagswahl passiert, kann man sich an diesem Bild deutlich machen.

Jemand schenkt Ihnen einen Apfel und sagt dazu, dass das sein schönster Apfel sei.

  • Auf Nachfrage erfahren sie, dass dieser Apfel aus einem Topf entnommen wurde, in dem sich genau zwei Äpfel befanden.
  • Auf die Frage, warum der Korb mit den anderen 98 Äpfeln nicht in die Auswahl einbezogen wurde, erhalten Sie keine Antwort.
     

Zur traurigen Realität gehört auch, dass viele Groß-Demonstrationen, die sich gegen die Corona-Maßnahmen der Bundesregierung wenden, einfach verboten oder aufgelöst werden.

 

Namhafte Fachleute in Deutschland sind nicht nur deshalb der Meinung, dass die verfassungsmäßige Ordnung in Deutschland beseitigt wurde oder kurz vor ihrer Beseitigung steht.

 

Artikel 20 Absatz 4 des Grundgesetzes, der allen Deutschen das Recht zum Widerstand gibt, steht unter dem Vorbehalt, dass es keine andere Möglichkeit mehr gibt, diese Ordnung wiederherzustellen.

 

Damit sind insbesondere zwei Möglichkeiten gemeint.

 

Eine dieser Möglichkeiten ist, dass wir klagen und Verfassungsbeschwerden einreichen.

 

Die andere, dass wir einen Bundestag, der sich nicht an die Verfassung hält, alle vier Jahre abwählen können.

 

Dass die im Bundestag vertretenen Parteien sich nicht an die Verfassung halten, indem sie einen verfassungswidrigen Fraktionszwang auf ihre Bundestagsabgeordneten ausüben, können Sie in dem Beitrag „Hintergrund Fraktionszwang - Nur ihrem Gewissen unterworfen?“ der Tagesschau vom 22. Oktober 2015 entnehmen.

 

Dort finden Sie den Satz „Unter Fraktionszwang versteht man die Verpflichtung der Abgeordneten, einem zuvor gefassten Fraktionsbeschluss entsprechend abzustimmen.“

 

Wenn das stimmt, bedeutet dies, dass in der Bundesrepublik Deutschland, die gemäß Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein soll, nicht die gewählten Bundestagsabgeordneten über neue Gesetze entscheiden, sondern die Fraktionen, die anschließend ihre Abgeordneten als „Parteisoldaten“ – von manchen auch zu Recht als „Stimmvieh“ bezeichnet – benutzen, um geltendes Recht zu erzeugen.

 

Ein anderer Beleg dafür, dass im Deutschen Bundestag nicht die Abgeordneten das Sagen haben, sondern die Fraktionen, stammt aus dem Jahr 2009.

 

Im März 2009 nahm ich an einer Veranstaltung von dem Verein Mehr Demokratie auf dem Bundestagsgelände teil.

 

Das Programm bestand darin, dass und fünf Bundestagsabgeordnete jeweils 30 Minuten lang erzählen sollten, was im Bundestag passiert.

 

Gegen 10:10 Uhr ertönte ein Gong, woraufhin der Referent uns verließ.

 

Glücklicherweise befand sich unter den Zuhörern jemand, der selbst mehrfach Mitglied des Bundestages war und uns sinngemäß Folgendes sagte:

 

Die Bundestagsabgeordneten befinden sich, wie man oft bei Phoenix sehen kann, die meiste Zeit nicht im Plenarsaal des Bundestages.

 

Wenn wichtige Abstimmungen anstehen, werden die Abgeordneten mittels Gongs in den Plenarsaal gerufen.

 

Dort gehen sie aber nicht zu ihren Plätzen, sondern als erstes zu den Schwalbenschwänzen, zu den Saaldienern im Frack, und stellen diesen zwei wichtige Fragen.

 

Frage 1:

 

Um was geht es heute eigentlich?

 

Frage 2:

 

Wie muss ich abstimmen?

 

 

2.      Damit kommen wir zum zweiten Teil meines Vortrags, zur Vision und zum kristallklaren Ziel.

 

Dieses lautet:

 

Bei der nächsten Bundestagswahl werden möglichst viele der 709 Parteisoldaten, von denen nicht wenige zu Recht oder zu Unrecht als käuflich angesehen werden, durch 598 kompetente, ehrliche, anständige, zuverlässige, gemeinwohlorientierte und von den etablierten Parteien unabhängige Abgeordnete ersetzt, die das persönliche und fachliche Vertrauen ihrer Wähler zu Recht genießen.

 

 

3.      Das Drehbuch zur Erreichung dieses Zieles sieht wie folgt aus:

 

1.      Möglichst viele der 60,4 Millionen Wahlberechtigten in Deutschland stellen sich in den sozialen Medien oder auf ihrer eignen Homepage als potentielle Direktkandidaten vor.
 
 

2.      Aus den Vorgestellten, wählen 20 Berufs- und Personengruppen – z.B. die Anwälte, Ärzte und Lehrer für Aufklärung – die Persönlichkeiten aus, die sie für geeignet halten, die Interessen des Deutschen Volkes vier Jahre lang kompetent, ehrlich, anständig, zuverlässig und von den etablierten Parteien unabhängig im Deutschen Bundestag zu vertreten.
 
 

3.      In einem dritten Schritt entscheiden die auf diese Weise Ausgewählten, wer von ihnen in welchem Wahlkreis als gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat mit bundesweiter finanzieller und medialer Unterstützung antreten wird.

 

Zum Abschluss noch kurz eine Frage zu der für gestern in Berlin angemeldeten Großdemonstration, die mit teilweise hanebüchenen Gründen verboten wurde:

 

Wer hindert uns als konstruktiv kritische Zivilgesellschaft in Deutschland eigentlich daran, statt einer Großdemonstration im Monat für 20.000 Teilnehmer, täglich über Deutschland verteilt 1.000 Versammlungen für jeweils 20 Teilnehmer anzumelden und durchzuführen?


Für diese Versammlungen könnte es eine Liste mit z.B. 6.000 Rednern geben, die gleichzeitig auch als potentielle Direktkandidaten vorgestellt werden könnten.

 

Würden von den 1000 Reden die auf diesen Minidemos täglich gehalten werden, jeweils die zehn besten aufgenommen und über die sozialen Medien verbreitet werden, könnte dies eine ähnliche Resonanz auslösen, wie eine einzige Großveranstaltung mit der gleichen Anzahl von Teilnehmern, die unter dem Damoklesschwert des Verbots steht.

 

4.      Damit kommen wir zum vierten Teil meines Vortrags, der praktischen Durchführung.


Bei Facebook finden Sie für jeden der 299 Wahlkreise in Deutschland eine Gruppe mit dem Namen Freiheitswerkstatt gefolgt von der dreistelligen Nummer des Wahlkreises.


Diese Gruppen stehen zur Verfügung für die Diskussion von Kandidatenvorschlägen und für die Abstimmung von Veranstaltungen auf Wahlkreisebene.


Weiterhin gibt es bei Facebook 299 Gruppen mit der Bezeichnung WK gefolgt von der dreistelligen Nummer des Wahlkreises, in denen sich potentielle Direktkandidaten vorstellen oder vorstellen lassen können.


Für den Wahlkreis 75 Berlin-Mitte, der zu den 75 Sollbruchstellen des Systems gehört, wäre das die Gruppe facebook.com/groups/wk075.


Wer zu dem Verfahren, wie wir als Zivilgesellschaft die Mehrheit im nächsten Bundestag übernehmen können, Informationen braucht, findet diese unter


rakrause.de/drehbuch

 

Wir müssen in Deutschland wegkommen von diesem elenden Schwarz-Weiß-, Falsch-Richtig- und Gut-Böse-Denken und eine zivilgesellschaftlich Einheit bilden.

 

Ich lade Euch deshalb ein, Euch dem


Bürger-Bündnis für einen besseren Bundestag


anzuschießen.

 

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit!

Share by: