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Vorteile gemeinsamer Direktkandidaten

Hochkarätige Persönlichkeiten sollten sich als GEMEINSAME von den etablierten Parteien unabhängige Direktkandidaten aufstellen lassen und nicht als Direktkandidaten einer Partei.

 


Begründung 1:

 

Die Beschränkung der Auswahl von Direktkandidaten auf die Mitglieder der größeren politischen Parteien ist nachteilig für das deutsche Volk.

 

Artikel 33 Abs. 2 des Grundgesetzes schreibt für die Wahl zum Deutschen Bundestag eine Bestenauslese vor.

 

Bestenauslese bedeutet, dass die Interessen des deutschen Volkes von den 598 Bestgeeigneten der rund 60,4 Millionen aktiv und passiv wahlberechtigten Deutschen kompetent, ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und unabhängig wahrgenommen werden.

 

Bestenauslese bedeutet nicht, dass die sieben im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien aus ihren 1.221.865 Mitgliedern 709 Parteisoldaten auswählen, von denen viele nicht als besonders kompetent, ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert und unabhängig angesehen werden.

 


Begründung 2:

 

Eine hochkarätige Persönlichkeit, die als Direktkandidat einer Partei antritt, riskiert in zweifacher Hinsicht eine Schädigung ihres guten Rufes.

 

a)     Negative Entwicklungen in der sie aufstellenden Partei [Beispiel: „Flügel“] und/oder das Verhalten bekannter Funktionäre [Beispiel: „Höcke“, „Kalbitz“] können ihrem guten Ruf schaden.
 

b)     Rufschädigend könnte es sich auch auswirken, wenn die tatsächlich erreichte Anzahl von Erststimmen zu weit von dem erstrebten Ziel entfernt ist.
 
Jemand, der nicht als Direktkandidat von CDU/CSU oder SPD, sondern als
Einzelkämpfer bzw. als Direktkandidat einer Kleinpartei gegen z.B. 10 andere Einzelkämpfer und Direktkandidaten von anderen Kleinparteien zur Bundestagswahl antritt, hat erfahrungsgemäß extrem geringe Chancen auf ein Direktmandat.
 
Im Wahljahr 2017 haben z.B. im
Wahlkreis 101 Leverkusen Köln IV, dem Wahlkreis in dem Karl Lauterbach *) zum Wahlkreisabgeordneten gewählt wurde, die Direktkandidaten, die gegeneinander und gegen die CDU- und SPD-Direktkandidaten angetreten sind, durchschnittlich gerade mal 3,19 % der möglichen Erststimmen erreicht.
 
Damit waren sie weit entfernt von den
29,28 % der möglichen Erststimmen, die im Jahr 2017 durchschnittlich für ein Direktmandat erforderlich waren.
 
 

Begründung 3:
 
Die Aufstellung von eigenen Direktkandidaten ist für die aufstellende (Klein-)Partei mit finanziellen Nachteilen verbunden.


Für ein Direktmandat waren im Jahr 2017 60.382 Erststimmen erforderlich.
 
Wenn man davon ausgeht, dass sich Parteien über die erfolgreiche Aufstellung von Direktkandidaten nicht bereichern, muss man bei einer staatlichen Wahlkampfkostenerstattung in Höhe von 2,80 € pro Erststimme davon ausgehen, dass pro erfolgreichem Direktmandat im Durschnitt
169.070 € einzusetzen sind.
 
Dieser Betrag muss von der aufstellenden (Klein-)Partei aufgebracht bzw. finanziert werden.
 
Diese Kosten würden für die (Klein-)Partei nicht anfallen, wenn sich ein Kandidat, der ihre Ideen und Ideale vertritt, als
gemeinsamer von den etablierten Parteien unabhängiger Direktkandidat, finanziert z.B. durch die Vereinigten Direktkandidaten, einem Verein ohne Parteicharakter im Sinne von § 34g EStG, in den Deutschen Bundestag wählen lassen würde. 
 


*) Karl Lauterbach wurde 2017 bei 57.063 Nichtwählern im Wahlkreis 101 Leverkusen – Köln IV und 68.829 Wählern, die ihre Stimme weder der CDU noch der SPD gegeben haben, mit 41.662 Erststimmen in den Deutschen Bundestag gewählt.


Die 125.892 Wähler des Wahlkreises 101 Leverkusen – Köln IV, die entweder überhaupt nicht oder nicht CDU/SPD gewählt haben, hätten im Jahr 2017 mehr als drei Mal die Möglichkeit gehabt, mit 41.663 Erststimmen einen kompetenten, ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, gemeinwohlorientierten und unabhängigen Wahlkreisabgeordneten ins Parlament zu wählen.


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Wer weitere Fragen zur nächsten Bundestagswahl hat, kann mir diese gerne zusenden. Ich werde sie dann an dieser Stelle beantworten.

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