Fraktionszwang ist verfassungswidrig

Fraktionszwang ist verfassungswidrig! 

Ich hab da mal `ne Frage. ;-)

Welche Konsequenzen müssten Ihrer Meinung nach aus dem Beitrag 


Hintergrund Fraktionszwang -  Nur ihrem Gewissen unterworfen?


gezogen werden?


> Unter Fraktionszwang versteht man die Verpflichtung der Abgeordneten, einem zuvor gefassten Fraktionsbeschluss entsprechend abzustimmen.

Habe ich das richtig verstanden?

In der Bundesrepublik Deutschland, die gemäß Art. 20 Abs. 1 des Grundgesetzes ein demokratischer und sozialer Bundesstaat sein soll, entscheiden nicht die gewählten Bundestagsabgeordneten über neue Gesetzes, sondern die Fraktionen, die anschließend ihre Abgeordneten als „ Parteisoldaten “ – von manchen auch zu Recht oder zu Unrecht als „ Stimmvieh “ bezeichnet – benutzen, um geltendes Recht zu erzeugen?



> In der Theorie gibt es in der Bundesrepublik Deutschland keinen Fraktionszwang - und es darf ihn auch nicht geben:


Das ist ja interessant.


Die Tagesschau beschreibt einen eindeutig verfassungswidrigen Zustand und deutet an, dass dieser verfassungswidrige Zustand den real existierenden Verhältnissen im Deutschen Bundestag entspricht.


Wohlgemerkt: Der Hinweis der Tagesschau bezieht sich nicht auf irgendeine „ Bananenrepublik “ sondern auf die Bundesrepublik Deutschland .



> Art 38 Absatz 1 Satz des Grundgesetzes ist da unmissverständlich: Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages sind "an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen."


" An Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. " - So habe ich das auch gelernt (und früher auch gelehrt).



> Praktisch sieht das aber oft anders aus:


Aha!



> Über Entscheidungen wird meist bereits vor der Abstimmung im Bundestag intern in den Fraktionen abgestimmt.


Dagegen spricht nichts.



> Fast alle Mitglieder halten sich an das Ergebnis.


Auch das ist interessant.


Warum machen die das?



> Der Fraktionszwang, auch Fraktionsdisziplin genannt, ist in keinem Gesetz und auch nicht der Bundestagsgeschäftsordnung festgeschrieben.


Das wäre ja noch schöner!


Hat schon mal jemand von großen und mächtigen Organisationen gehört, die ihre Regeln auch nicht aufzuschreiben pflegen?



> Allerdings schreiben ihn Koalitionsregierungen regelmäßig in den Koalitionsverträgen fest.


Könnte es sein, dass unter diesen Umständen auch Koalitionsverträge das Prädikat eindeutig verfassungswidrig verdienen?



> Ein Argument der Befürworter einer Fraktionsdisziplin ist die Arbeitsfähigkeit der Regierung.


Logisch. 


Je mehr Stimmvieh die haben, desto leichter lässt sich regieren.


Könnte es sein, dass es dadurch leichter wird, denjenigen, die „ schwarze Kassen “ der Parteien füllen, leichter „ verbindliche Zusagen “ zu machen?


Oder würden Sie etwas spenden, wenn der Spendenempfänger ihnen Folgendes sagt?


„Kann sein, dass wir Ihre Spende in ihrem Sinne verwenden. Kann aber auch sein, dass wir das nicht machen.“



> Ohne Fraktionsdisziplin könnten Abweichler der Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der Opposition Gesetzesvorhaben blockieren.


Welches „Abgeordnetenbild“ vertreten die Parteien hier?


Könnte es sein, dass sie diesbezüglich von sich auf andere schließen?


Eiskalte Bundestagsabgeordnete kollaborieren aus eigennützigen Motiven mit dem „Feind“?


Müsste man die Sache eigentlich nicht ganz anders sehen?


Abgeordnete, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt worden sein sollten, wissen selbst, was für das deutsche Volk, das sie gemäß Art. 38 Abs. 2 Satz 2 GG vertreten, gut und richtig ist.



> Außerdem heißt es oft, da Abgeordnete sich im Wahlkampf auf ihre Partei verlassen können, müsste die Partei sich umgekehrt auch auf die Abgeordneten verlassen können.


Ist es ketzerisch, in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass die organisierte Kriminalität nur deswegen funktioniert, weil deren Mitglieder sich in der Regel auch aufeinander verlassen können?



> Ein Abgeordneter, der sich nicht an den Fraktionszwang hält, kann dafür nicht geahndet werden. Auch das regelt das Grundgesetz, in Artikel 46 Absatz 1: "Ein Abgeordneter darf zu keiner Zeit wegen seiner Abstimmung oder wegen einer Äußerung, die er im Bundestage oder in einem seiner Ausschüsse getan hat, gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Bundestages zur Verantwortung gezogen werden."


Das ist aber beruhigend.



> Allerdings hat der Abgeordnete bei einem Konflikt mit der Fraktion die Möglichkeit, diese zu verlassen.


Das ist doch eigentlich ein Super-Angebot. 


Oder?



> Umgekehrt kann er bei fraktionsschädigendem Verhalten aus der Fraktion ausgeschlossen werden.


Ist es schon “ fraktionsschädigend ”, wenn ich als Abgeordneter des Deutschen Bundestages die Fraktionsdisziplin nicht einhalte?



> Ein ausgetretener oder ausgeschlossener Abgeordneter verliert aber nicht sein Mandat, sondern bleibt als fraktionsloser Abgeordneter im Parlament.


Könnten es sein, dass diese fraktionslosen Abgeordneten in nächsten Deutschen Bundestag die „Keimzelle“ für eine neue Fraktion ohne Fraktionszwang  - z.B. für eine Querdenkerfraktion - sein könnten?



> In der Vergangenheit haben die Fraktionsspitzen im Deutschen Bundestag immer wieder den Fraktionszwang aufgehoben.


Das ist aber großzügig.



> Dies war meist der Fall bei Gewissensentscheidungen, denen eine lange und leidenschaftliche öffentliche Debatte vorausging.


Heißt das im Umkehrschluss, dass die einer Fraktionsdisziplin unterliegenden Bundestagsabgeordneten ansonsten gewissenlos abstimmen ?


***


Könnte es sein, dass die Zeit reif ist für eine neue Partei, die ihrer Satzung die nachfolgende Präambel voranstellt?


Präambel


In einem demokratischen Rechtsstaat sollten die Interessen der Bürger eines Landes von ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, gemeinwohlorientierten, kompetenten und unabhängigen Abgeordneten im Parlament vertreten werden.


Viele Bürger sind der Meinung, dass dies in der Bundesrepublik Deutschland nicht der Fall ist und Bundestagsabgeordnete weniger die Interessen des deutschen Volkes vertreten, sondern vorrangig ihre eigenen Interessen, die ihrer Partei und deren Geldgeber.


Im 19. Deutschen Bundestag sitzen ausnahmslos Abgeordnete, die über eine Parteimitgliedschaft in den Deutschen Bundestag gewählt wurden. Zwar haben inzwischen sechs Abgeordnete des 19. Deutschen Bundestages ihre Partei und deren Fraktion verlassen, für die restlichen 703 Bundestagsabgeordneten gilt aber weiter der Fraktionszwang.


Fraktionszwang bedeutet in der Praxis, dass Parteien ihren Bundestagsabgeordneten deren verfassungsrechtlich durch Art. 38 Abs 1 Satz 2 GG garantierte Weisungs- und Gewissensfreiheit vorenthalten.


Über den Fraktionszwang, auf dem im Übrigen auch alle Koalitionsverträge basieren, haben die Parteien bei der Gesetzgebung die Möglichkeit, unter Hintanstellung der Interessen des deutschen Volkes die Durchsetzung ihrer eigenen Interessen und der Interessen ihrer Geldgeber zu erzwingen.


Dieser Zustand kann nicht länger hingenommen werden.


Aufgabe der Querdenker-Partei ist es deshalb, dafür zu sorgen, dass künftige Bundestagsabgeordnete, so wie es Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GG fordert, weisungsfrei und nur ihrem Gewissen unterworfen zum Wohle des deutschen Volkes arbeiten können.


Um dieses Ziel zu erreichen, unterstützt die Querdenker-Partei Initiativen, die sich um die Aufstellung von parteiunabhängigen gemeinsamen Direktkandidaten kümmern .


Weiterhin unterstützt die Querdenker-Partei Parteien, die abgesichert durch eine entsprechende Bestimmung in deren Satzungen ihren Bundestagsabgeordneten volle Weisungs- und Gewissenfreiheit garantieren.


Die Querdenker-Partei hat ihre Aufgabe erfüllt, wenn die Interessen des deutschen Volkes im Deutschen Bundestag von 598 ehrlichen, anständigen, zuverlässigen, gemeinwohlorientierten, kompetenten und von den etablierten Parteien unabhängigen Bundestagsabgeordneten vertreten werden.



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Querdenker-Fraktion


Wie wäre es, wenn es im nächsten Deutschen Bundestag eine Querdenker-Fraktion geben würde, die sich ehrlich, anständig, zuverlässig, gemeinwohlorientiert, kompetent und von Parteien unabhängig für die Durchsetzung der Interessen des deutschen Volkes einsetzen würde?



***


Weiterführende Informationen zum Thema Weisungs- und Gewissenfreiheit im Deutschen Bundestag:


Vereinigte Direktkandidaten


Querdenkerforum


Helmut Krause



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Sollbruchstellen des Systems


Meiner Ansicht nach hat unser politisches System zwei “Sollbruchstellen”


Die “räumliche” Sollbruchstelle befindet sich im Wahlkreis 75 Berlin Mitte, in dem 2017 mehr als 83 Prozent der Wahlberechtigten die SPD-Wahlkreisabgeordnete nicht (!) gewählt haben.


Die “inhaltliche” Sollbruchstelle unseres politischen Systems ist für mich eindeutig das Thema Fraktionszwang. 



***


Dieser Beitrag kann gerne in andere Gruppen und auf anderen Seiten verlinkt werden. 


Sollten sich daraus interessante Dialoge oder Initiativen entwickeln, freue ich mich über einen entsprechenden Hinweis.



siehe auch:

Vita Helmut P. Krause

Angriffe auf die Versammlungsfreiheit

Wie nennt man jemanden, der die Verfassung bricht?



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