Verfassungswerkstatt

Gemäß Art. 146 des Grundgesetzes (GG) hat das deutsche Volk Anspruch auf ein Verfassungsreferendum.


Am 23. Mai 2008 haben Mitglieder der  Verfassungswerkstatt dem Bundespräsidenten den Entwurf für eine neue Verfassung übermittelt. 

Die wichtigsten Unterschiede zwischen dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und dem Verfassungsentwurf vom 23.05.2008 können in der nachfolgenden PDF-Datei nachgelesen werden.

Verfassungsentwurf


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