Welche Kosten entstehen bei einer Prozessvertretung?
Wenn keine besondere Honorarvereinbarung getroffen wird, richten sich die Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergügungsgesetz (RVG)
Wenn Sie rechtsschutzversichert sind, bringen Sie bitte zum Erstkontakt Ihre Kundennummer/Rechtsschutzversicherungsnummer mit.
Die Höhe hängt vom Gegenstandswert und den Aktivitäten des Anwalts ab. Folgende Schritte enthalten z.B. einzelne Gebührentatbestände:
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Entgegennahme der Information
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Kontaktaufnahme und Besprechung mit der Gegenseite
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Verhandlung bei Gericht
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Abschluss eines Vergleichs
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Einlegung von Rechtsmitteln
Kostenbeispiele:
Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht bei einem Monatsgehalt von 2.300 € brutto, die mit einem gerichtlichen Vergleich endet: 1.332,50 € zuzüglich MwSt
Außergerichtliche Verhandlungen mit dem Arbeitgeber / Arbeitnehmer bei einem Monatsgehalt von 3.500 € und der erfolgreichen Einigung auf einen Aufhebungsvertrag: 1.650,60 € zuzüglich MwSt.
Kosten der Erstberatung bei Arbeitnehmern, die auf die Prozesskosten angeechnet werden: 190,00 € zzgl. MwSt.
Prozesskostenhilfe:
Wenn Sie nur über ein geringes Einkommen und Vermögen verfügen oder Schulden haben, haben Sie oft Anspruch auf die Gewährung von Prozesskostenhilfe. In diesem Fall übernimmt der Staat die Prozesskosten.
Nähere Informationen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe erhalten Sie im Hinweisblatt zum Vordruck für die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältsnisse bei Prozesskostenhilfe.
Dort finden sie auch die zweiseitige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältsnisse bei Prozesskostenhilfe. |