|
Teilzeit - Befristung - Elternzeit 18. Juni 2012 - Puchheim/München 25. Juni 2012 - Berlin |
|
|
Referent
Helmut P. Krause Fachanwalt für Arbeitsrecht München
|
 |
|
|
|
| Inhalt |
|
 |
Praxistipps, Fallbeispiele, aktuelle Rechtsprechung und Gesetzgebung aus den Bereichen • Teilzeitarbeit • Befristung • Elternzeit
|
|
|
Vorteile und Nutzen
Wir zeigen Ihnen, worauf Sie bei der rechtlich einwandfreien Anwendung von Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) sowie Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) achten müssen.
Sie erfahren, unter welchen Umständen Arbeitgeber nach der neuesten Rechtsprechung Teilzeitwünsche aus betrieblichen Gründen ablehnen können und welche Möglichkeiten die Mitarbeiter in diesem Fall haben.
Wir erläutern Ihnen praxisorientiert die umfangreiche Rechtsprechung zu Abschluss, Verlängerung und Beendigung von befristeten Arbeitsverträgen.
Anhand von Praxisbeispielen zeigen wir Ihnen, was nach der neuesten Rechtsprechung bei der Inanspruchnahme von Elternzeit zu beachten ist. |
|
Themenübersicht
TEILZEIT
| |
- Für welche Arbeitgeber gilt das Gesetz?
- Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
- Diskriminierungs- und Benachteiligungsverbot für Teilzeitbeschäftigte
- Pflicht des Arbeitgebers zur Förderung der Teilzeitarbeit
- Anspruch des Arbeitnehmers auf Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit
- Nach welchen Regeln wird die verkürzte bzw. verlängerte Arbeitszeit verteilt?
- In welchen Fällen kann der Arbeitgeber die Reduzierung der Arbeitszeit verweigern?
- Welche Rechte auf Aus- und Weiterbildung haben Teilzeitkräfte?
- Kündigungsverbot bei Wechsel von Voll- zu Teilzeitarbeit und umgekehrt
- Arbeit auf Abruf und Arbeitsplatzteilung
- Beteiligungsrechte des Betriebsrats
|
BEFRISTUNG
| |
- Welche Formen der Befristung sind zulässig?
|
| |
- Die gesetzliche Definition des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
|
| |
- Sachliche Gründe für die Befristung von Arbeitsverträgen:
• vorübergehender Bedarf an der Arbeitsleistung • Befristung im Anschluss an Ausbildung oder Studium • Vertretung • Erprobung • in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe • Vergütung aus Haushaltsmitteln • gerichtlicher Vergleich.
|
| |
- In welchen Fällen besteht weiterhin die Möglichkeit ohne sachlichen Grund zu befristen?
- Was Sie bei Neueinstellungen von Arbeitnehmern zu beachten haben
- Die Schriftform als Wirksamkeitsvoraussetzung des befristeten Arbeitsvertrages
- Unter welchen Umständen können Sie einen befristeten Arbeitsvertrag verlängern?
- Welche rechtlichen Auswirkungen hat eine unwirksame Befristung?
- Zu welchem Zeitpunkt kann ein Arbeitgeber ein unzulässig befristetes Arbeitsverhältnis kündigen?
- Anspruch auf anteilige Gewährung von Gratifikationen, Urlaub und Urlaubsgeld, Diskriminierungsverbot
- Informationspflichten des Arbeitgebers über unbefristete Arbeitsplätze
- Welche Rechte hat der Betriebsrat?
|
ELTERNZEIT
| |
- Welche Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit?
- Wie können beide Elternteile gleichzeitig Elternzeit nehmen?
- Die Übertragung der Elternzeit auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes
- In welchem Umfang dürfen die Eltern während Elternzeit erwerbstätig sein?
- Unter welchen Umständen kann der Arbeitgeber eine Verringerung seiner Arbeitszeit während Elternzeit verlangen?
- Welche dringenden betrieblichen Gründe berechtigen den Arbeitgeber, die Verkürzung der Arbeitszeit zu verweigern?
- Welche Fristen müssen Eltern bei der Inanspruchnahme von Elternzeit beacvhten?
- Kündigungsschutz und Urlaubsansprüche während der Elternzeit
|
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis der Teilnehmer.
Nutzen Sie die Chance zu Erfahrungsaustausch und Diskussion im Kollegenkreis. |
|
| Zielgruppe |
|
 |
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Unternehmer, Geschäftsführer, Betriebsleiter, Amtsleiter, leitende Angestellte, Betriebsratsmitglieder, Personalratsmitglieder, Mitglieder von Mitarbeitervertretungen
Maximal 15 Teilnehmer |
|
|
| Dauer |
|
 |
1 Tag
Vormittag: 9.00 – 12.15 Uhr Nachmittag: 13.45 – 17.00 Uhr
Pausen: 10.30 Uhr und 15.15 Uhr |
|
|
| Kosten |
|
 |
EUR 590,- (zzgl. 19% MwSt.)
Im Preis enthalten: Umfangreiche Seminardokumentation, Mittagessen, Pausengetränke.
10% Treuerabatt für Teilnehmer, die bereits im vorigen Jahr an einem unserer Seminare teilgenommen haben.
10 % Kollegenrabatt für zwei oder mehr Teilnehmer aus einem Unternehmen / einer Einrichtung.
Kostenlose Stornierung bis 2 Wochen vor Seminarbeginn. Danach kann jederzeit ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
Anmeldung
|
|
|
|
Diese Schulungs- und Bildungsveranstaltung vermittelt notwendige Kenntnisse im Sinne von • § 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) • § 46 Abs. 6 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) • § 19 Abs. 3 Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG) • § 15 Fachanwaltsordnung (FAO)
für alle • Mitglieder des Betriebsrats (BR) • Mitglieder des Personalrats (PR) • Mitglieder der Mitarbeitervertretung (MAV) • Fachanwälte für Arbeitsrecht (FAArbR) |
|
|
| |
Helmut P. Krause • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Tel: 089-12 38 754 • Fax: 089-12 38 758 • E-Mail: info (at) rakrause.de, Frühlingstr. 29, 82178 Puchheim bei München |