Helmut P. Krause - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Helmut P. Krause - Fachanwalt für Arbeitsrecht
 

Referent  

Helmut P. Krause
Fachanwalt für Arbeitsrecht
München

 

 

 

So beenden Arbeitgeber jedes Arbeitsverhältnis 

Inhalt  

Hier lernen Sie an zwei Tagen, was Arbeitgeber bei der erfolgreichen Beendigung von Arbeitsverhältnissen zu beachten haben.

Gustav Großmann:
„Was man sich fest genug wünscht, erreicht man auch. Wenn man etwas nicht erreicht hat, hat man es sich nicht fest genug gewünscht.“



Vorteile und Nutzen

Mit der richtigen Strategie beenden Arbeitgeber auch „schwierige“ Arbeitsverhältnisse.

Im Zuge von Einsparungs- und „Verschlankungs“- Maßnahmen sind heute Kündigungen leider nicht immer zu vermeiden. Ungeeignete oder überzählige Mitarbeiter gefährden außerdem die Arbeitsplätze der anderen.

Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ist in der Praxis oft mit erheblichen und vermeidbaren Kosten verbunden. Die genaue Kenntnis und Ausschöpfung aller rechtlichen Möglichkeiten bietet deshalb große Vorteile.

In unserem zweitägigen Intensivseminar lernen Sie auch die Alternativen zu Kündigungen und teuren Abfindungen kennen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse und erhalten wertvolle Anregungen – auch zu kreativen Lösungen, die Ihnen bares Geld sparen und Ihnen ggf. helfen, das „Überleben“ der verbleibenden Belegschaft zu sichern.

Außerdem erfahren Sie, welche wichtige Rolle Betriebs- und Personalräte bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen spielen und was Arbeitgeber bei der Kündigung von schwangeren Frauen, schwerbehinderten Menschen, Personalrats- und Betriebsratsmitgliedern und tariflich „unkündbaren“ Mitarbeitern beachten müssen.


Themenübersicht

Befristung / Bedingung

Wie kann man durch geschickte Nutzung der Möglichkeiten des neuen Teilzeit- und Befristungsgesetzes langwierige Kündigungsschutzprozesse vermeiden?

Welche sachlichen Gründe werden vom Gesetzgeber und von der Rechtsprechung akzeptiert?

Welche sachlichen Gründe werden von der Rechtsprechung akzeptiert?

Was ist bei der Zweckbefristung von Arbeitsverhältnissen zu beachten?

Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitnehmer, der mit einer Befristung nicht einverstanden ist?

Was ist bei der Vereinbarung von auflösenden Bedingungen zu beachten?


Anfechtung

In welchen Fällen kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis erfolgreich wegen arglistiger Täuschung anfechten?

Welche Fristen sind bei der Anfechtung von Arbeitsverhältnissen zu beachten?

Worauf müssen Arbeitnehmer ihren Arbeitgeber auch ungefragt hinweisen?


Eigenkündigung / Vertragsbruch

Welche Möglichkeiten hat ein Arbeitgeber, wenn er davon ausgehen kann, dass ein Mitarbeiter das Arbeitsverhältnis durch Vertragsbruch beendet hat?

Welche Auswirkungen hat eine Eigenkündigung auf den Bezug von Arbeitslosengeld?


Aufhebungsvertrag

Wie kann der Arbeitgeber verhindern, dass ein Aufhebungsvertrag angefochten wird?

Durch welche rechtlich zulässigen Maßnahmen kann der Arbeitgeber die Bereitschaft eines Arbeitnehmers zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages fördern?


Altersteilzeit

In welchen Fällen ist die Vereinbarung eines Altersteilzeitverhältnisses dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorzuziehen?

Wie kann der Arbeitgeber durch geschickte Vertragsgestaltung ein Altersteilzeitverhältnis vom Arbeitsamt fördern lassen?


Die Vorbereitung der Kündigung

Welche Fehler bei der Anhörung des Betriebs-/ Personalrats sollte der Arbeitgeber unbedingt vermeiden?

Was ist bei der ordnungsgemäßen Zustellung von Kündigungen zu beachten?

In welchen Fällen kann der Arbeitgeber erfolgreich einen Auflösungsantrag stellen?

Was ist bei Massenentlassungen, Betriebsänderungen und Betriebsübergängen zu beachten?

In welchen Fällen muss der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber die Kosten für den Einsatz eines Detektivs erstatten?

Was ist bei der Versetzung von Arbeitnehmern und beim Ausspruch von Änderungskündigungen zu beachten?

Durch welche Maßnahmen kann der Arbeitgeber sein Annahmeverzugsrisiko vermindern?

Was muss der Arbeitgeber bei der Kündigung von Schwangeren, Schwerbehinderten, Betriebs-/ Personalratsmitgliedern und tariflich unkündbaren Mitarbeitern beachten?


Die sozial gerechtfertigte Kündigung

Wie kann der Arbeitgeber bei betriebsbedingten Kündigungen durch geschickte Sozialauswahl gute Mitarbeiter „retten“?

Welche berechtigten betrieblichen Bedürfnisse gehen der Sozialauswahl vor?

Welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber bei langanhaltender Krankheit und bei häufigen Kurzerkrankungen?

Welche sonstigen Umstände berechtigen den Arbeitgeber zur Kündigung aus personenbedingten Gründen?

In welchen Fällen darf der Arbeitgeber ohne vorherige Abmahnung eine außerordentliche / fristlose Kündigung aussprechen?

Welche Möglichkeiten bietet die Druck- und die Verdachtskündigung?

Welche Fehler sollte der Arbeitgeber bei Ausspruch einer Abmahnung unbedingt vermeiden?


Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis der Teilnehmer. Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis.

 Ausschnitt aus der Sendung Glasklar: Zittern um den Job, Bayerischer Rundfunk, 06. Dezember 2005 (.wmv 6,6 MB)

 

Zielgruppe  
Personalleiter, Personalsachbearbeiter, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Betriebs- und Personalräte.

Maximal 8 Teilnehmer

 

Dauer  
2 Tage

Vormittag: 9.00 – 12.15 Uhr
Nachmittag: 13.45 – 17.00 / 16.00 Uhr

Pausen: 10.30 Uhr und 15.15 Uhr

 

Kosten  
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Helmut P. Krause  •  Fachanwalt für Arbeitsrecht  •  Tel: 089-12 38 754  •  Fax: 089-12 38 758  •  E-Mail: info (at) rakrause.de, Frühlingstr. 29, 82178 Puchheim bei München