Helmut P. Krause - Fachanwalt für Arbeitsrecht
Helmut P. Krause - Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Helmut P. Krause
Fachanwalt für Arbeitsrecht, München-Puchheim

   
Tätigkeitsschwerpunkte

Kündigungsschutzrecht
Interessenausgleich
Sozialplan

 
Interessenschwerpunkte

ergebnisorientierte Vergütungssysteme
Gesellschaftsrecht

 
Prozessvertretung Bundesarbeitsgericht, Landesarbeitsgericht München und anderen Landesarbeitsgerichte in Deutschland, Arbeitsgericht München und andere Arbeitsgerichte in Deutschland

 
seit 1987

Fachanwalt für Arbeitsrecht
24 Jahre Berufserfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht

 
seit 1983

Fachtrainer für Arbeitsrecht
28 Jahre Berufserfahrung als Fachtrainer für Arbeitsrecht - Chef-Seminare, arbeitsrechtliches Coaching, Crash-Kurse

 
1981-1983 Traineeausbildung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)

 
1983 Lehrauftrag für Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule

 
1981

Zulassung als Rechtsanwalt 
30 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt

 
Mitgliedschaft

Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V.
Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP )
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

 

Gelegentlich werde ich gefragt, ob ich denn ein Arbeitgeberanwalt *) oder ein Arbeitnehmeranwalt sei.

Dazu fällt mir dann meistens folgende Anekdote ein:

Vor einiger Zeit vertrat ich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht München die Arbeitgeberseite. Der Rechtsanwalt, der die Gegenseite vertrat, erklärte mir, dass es eigentlich unter seiner Würde sei, Arbeitnehmer zu vertreten. Er vertrete eigentlich „ausschließlich“ Arbeitgeber und wisse selbst nicht, wie er an dieses Arbeitnehmermandat gekommen sei.

Wenige Wochen später vertrat ich in einem Arbeitsgerichtsprozess wieder einen Arbeitgeber. Angesichts von rund 140.000 Rechtsanwälten in Deutschland traute ich meinen Augen kaum, als ich sah, wer „schon wieder“ die Arbeitnehmerseite vertrat. … :-)

In den 23 bzw. 24 Jahren, die ich jetzt als Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht praktiziere, habe ich gelernt, dass es sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite Personen und Verhaltensweisen gibt, die man nur als „schweinisch“ **) bezeichnen kann.

Aus diesem Grund vertrete ich mit der gleichen Begeisterung und mit dem gleichen Engagement die Interessen von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern.

Am liebsten bzw. im Zweifel vertrete ich immer den, der Recht hat. :-)



Helmut P. Krause  •  Fachanwalt für Arbeitsrecht  •  Tel: 089-12 38 754  •  Fax: 089-12 38 758  •  E-Mail: info (at) rakrause.de, Frühlingstr. 29, 82178 Puchheim bei München