| Tätigkeitsschwerpunkte |
Kündigungsschutzrecht Interessenausgleich Sozialplan
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| Interessenschwerpunkte |
ergebnisorientierte Vergütungssysteme Gesellschaftsrecht
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| Prozessvertretung |
Bundesarbeitsgericht, Landesarbeitsgericht München und anderen Landesarbeitsgerichte in Deutschland, Arbeitsgericht München und andere Arbeitsgerichte in Deutschland
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| seit 1987 |
Fachanwalt für Arbeitsrecht 24 Jahre Berufserfahrung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
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| seit 1983 |
Fachtrainer für Arbeitsrecht 28 Jahre Berufserfahrung als Fachtrainer für Arbeitsrecht - Chef-Seminare, arbeitsrechtliches Coaching, Crash-Kurse
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| 1981-1983 |
Traineeausbildung bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
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| 1983 |
Lehrauftrag für Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule
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| 1981 |
Zulassung als Rechtsanwalt 30 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt
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| Mitgliedschaft |
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV) Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft in der Wirtschaft e.V. (AGP ) Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
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Gelegentlich werde ich gefragt, ob ich denn ein Arbeitgeberanwalt *) oder ein Arbeitnehmeranwalt sei.
Dazu fällt mir dann meistens folgende Anekdote ein:
Vor einiger Zeit vertrat ich in einem Prozess vor dem Arbeitsgericht München die Arbeitgeberseite. Der Rechtsanwalt, der die Gegenseite vertrat, erklärte mir, dass es eigentlich unter seiner Würde sei, Arbeitnehmer zu vertreten. Er vertrete eigentlich „ausschließlich“ Arbeitgeber und wisse selbst nicht, wie er an dieses Arbeitnehmermandat gekommen sei.
Wenige Wochen später vertrat ich in einem Arbeitsgerichtsprozess wieder einen Arbeitgeber. Angesichts von rund 140.000 Rechtsanwälten in Deutschland traute ich meinen Augen kaum, als ich sah, wer „schon wieder“ die Arbeitnehmerseite vertrat. … :-)
In den 23 bzw. 24 Jahren, die ich jetzt als Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht praktiziere, habe ich gelernt, dass es sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite Personen und Verhaltensweisen gibt, die man nur als „schweinisch“ **) bezeichnen kann.
Aus diesem Grund vertrete ich mit der gleichen Begeisterung und mit dem gleichen Engagement die Interessen von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern.
Am liebsten bzw. im Zweifel vertrete ich immer den, der Recht hat. :-) |