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Welche Kosten entstehen bei einer Beratung?
Die Kosten richten sich bei Beratungen nach dem Zeitaufwand und der abgeschlossenen Gebührenvereinbarung.
Dabei gehe ich von einem Tageshonorar in Höhe von 2.000 € bzw. einem Stundenhonorar in Höhe von 200 € aus - jeweils zzgl. MWSt.
Bei laufender Beratung wird in der Regel eine feste Monatspauschale vereinbart.
Rechtsschutzversicherungen erstatten Beratungskosten gemäß § 34 Abs. 1 RVG bis zu 250 €. |
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Helmut P. Krause • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Tel: 089-12 38 754 • Fax: 089-12 38 758 • E-Mail: info (at) rakrause.de, Frühlingstr. 29, 82178 Puchheim bei München |