| Tätigkeitsschwerpunkte | Kündigungsschutzrecht
Interessenausgleich
Sozialplan
| | | Interessenschwerpunkte |
ergebnisorientierte Vergütungssysteme
Gesellschaftsrecht
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| Gerichtszulassung | Landgericht
München I und Landgericht München II, Oberlandesgericht München,
Amtsgericht Fürstenfeldbruck
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| seit 1987 | Fachanwalt
für Arbeitsrecht
21 Jahre Berufserfahrung als Fachanwalt
für Arbeitsrecht
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| seit 1983 | Fachtrainer
für Arbeitsrecht
25 Jahre Berufserfahrung als Fachtrainer
für Arbeitsrecht - Chef-Seminare, arbeitsrechtliches Coaching, Crash-Kurse
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| 1981-1983 | Traineeausbildung
bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA)
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| 1983 | Lehrauftrag
für Staats- und Verfassungsrecht an der Bayerischen Beamtenfachhochschule
| | | 1981 | Zulassung
als Rechtsanwalt
27 Jahre Berufserfahrung als Rechtsanwalt | |
| Mitgliedschaft |
Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e.V. (DAV)
Deutscher Arbeitsgerichtsverband e.V. Arbeitsgemeinschaft Partnerschaft
in der Wirtschaft e.V. (AGP ) Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk
München | |
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| Anfahrtskizze: | Die
Kanzlei befindet sich seit 2003 in Puchheim bei München.
Wegbeschreibung/Anfahrtskizze - | Gelegentlich
werde ich gefragt, ob ich denn ein Arbeitgeberanwalt
*) oder ein Arbeitnehmeranwalt sei. Dazu fällt mir dann meistens
folgende Anekdote ein: Vor einiger Zeit vertrat ich in einem Prozess vor
dem Arbeitsgericht München die Arbeitgeberseite. Der Rechtsanwalt, der die
Gegenseite vertrat, erklärte mir, dass es eigentlich unter seiner Würde
sei, Arbeitnehmer zu vertreten. Er vertrete eigentlich „ausschließlich“
Arbeitgeber und wisse selbst nicht, wie er an dieses Arbeitnehmermandat gekommen
sei. Wenige Wochen später vertrat ich in einem Arbeitsgerichtsprozess
wieder einen Arbeitgeber. Angesichts von rund 140.000 Rechtsanwälten in Deutschland
traute ich meinen Augen kaum, als ich sah, wer „schon wieder“ die
Arbeitnehmerseite vertrat. … :-)
In den 27 bzw. 21 Jahren, die ich
jetzt als Rechtsanwalt bzw. Fachanwalt für Arbeitsrecht praktiziere, habe
ich gelernt, dass es sowohl auf Arbeitgeberseite als auch auf Arbeitnehmerseite
Personen und Verhaltensweisen gibt, die man nur als „schweinisch“
**) bezeichnen kann.
Aus diesem Grund vertrete ich mit der gleichen Begeisterung
und mit dem gleichen Engagement die Interessen von Arbeitnehmern und von Arbeitgebern.
Am liebsten bzw. im Zweifel vertrete ich immer den, der Recht hat. :-) Angebot
für Arbeitgeber Angebot
für Arbeitnehmer Angebot
für Betriebsrat, Personalrat und Mitarbeitervertretung *) klicken
Sie bitte hier: *)
**) derZentralverband der Deutschen Schweineproduktion möge mir diesen
Ausdruck verzeihen. :-) |