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Helmut P. Krause Fachanwalt für Arbeitsrecht München |
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Das neue Betriebsverfassungsgesetz
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Alle Gesetzesänderungen in komprimierter Form.
Die Teilnehmer können die Änderungen kompetent in ihre tägliche Praxis umsetzen. |
Vorteile und Nutzen
Alle Infos über die Neufassung des Betriebsverfassungsgesetzes!
Die im Jahr 2001 in Kraft getretene Änderung des Betriebsverfassungsetzes (BetrVG) hat erhebliche Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber gebracht.
Die einen loben das Gesetz als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Interessenvertretung für Arbeitnehmer in den Betrieben. Die anderen sehen durch die Änderungen lediglich die Kosten gesteigert und die Bürokratie erhöht.
In dieser Situation ist es wichtig, sich zunächst einmal mit den Fakten der Gesetzesänderung auseinanderzusetzen.
Themenübersicht
• Anpassung der Betriebsratsstrukturen an geänderte Verhältnisse • Sparten- und Filialbetriebsräte • unternehmenseinheitliche Betriebsräte • Übergangsmandat des Betriebsrats bei Spaltungen und Zusammenlegungen von Betrieben • Erleichterung der Bildung von Betriebsräten
• Vereinfachtes Wahlverfahren • Kündigungsschutz für die Initiatoren einer Betriebsratswahl: Aufgabe des Gruppenprinzips • Bestellung des Wahlvorstands durch den Gesamt- oder Konzernbetriebsrat • Einbeziehung besonderer Beschäftigungsformen • Aktives Wahlrecht für Leiharbeitnehmer
• Berichtspflicht des Arbeitgebers über den Einsatz externer Arbeitskräfte • Verbesserung der Arbeitsmöglichkeiten des Betriebsrates • Absenkung der Arbeitnehmergrenzzahlen zur Bestimmung der Betriebsratsgröße • Erweiterung der Freistellung von Betriebsratsmitgliedern • Teilfreistellungen
• Moderne Informations- und Kommunikationstechnik als erforderliche Arbeitsmittel • Bereitstellung von sachkundigen Auskunftspersonen durch den Arbeitgeber • Delegation von Beteiligungsrechten an Arbeitsgruppen • Mitbestimmung bei der Versetzung von Betriebsratsmitgliedern • Erweiterung der Betriebsratsrechte bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierungsmaßnahmen
• erweitertes Mitbestimmungsrecht bei Berufsbildungsmaßnahmen • Bevorzugung befristet Beschäftigter bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen • Mitbestimmung des Betriebsrats bei Gruppenarbeit • Erweiterung des Mitbestimmungsrechts bei personellen Einzelmaßnahmen und Betriebsänderungen • Hinzuziehung von Beratern bei Betriebsänderungen ohne vorherige Vereinbarung mit dem Arbeitgeber
• Einbindung des einzelnen Arbeitnehmers in die Betriebsverfassung • Vorschlagsrecht der Arbeitnehmer • Beratungspflicht durch den Betriebsrat • Integration des betrieblichen Umweltschutzes in die Betriebsverfassung • Unterrichtungs- und Beratungsrechte des Betriebsrats bei Fragen des betrieblichen Umweltschutzes
• Berichtspflicht des Arbeitgebers über Fragen des betrieblichen Umweltschutzes • Stärkung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im Betrieb • Die neue Quotenregelung • Neuregelung der Betriebsratsarbeit und der Teilnahme an Schulungsveranstaltungen außerhalb der persönlichen Arbeitszeit • Einführung von Frauenförderplänen
• Stärkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung • vereinfachtes Wahlverfahren • Vergrößerung der Jugend- und Auszubildendenvertretung • Übernahme von Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis • Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb
• Thema auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen • Zustimmungsverweigerungsrecht bei Einstellungen und Versetzungen
Weitere Themenschwerpunkte ergeben sich aus der Praxis der Teilnehmer. Nutzen Sie die Chance zum Erfahrungsaustausch im Kollegenkreis.
| Zielgruppe |
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Personalleiter und -sachbearbeiter, Betriebsratsmitglieder, Führungskräfte mit Personalverantwortung, Geschäftsführer.
Maximal 20 Teilnehmer |
| Dauer |
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1 Tag
Vormittag: 9.00 – 12.15 Uhr Nachmittag: 13.45 – 17.00 Uhr
Pausen: 10.30 Uhr und 15.15 Uhr |
| Kosten |
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Helmut P. Krause • Fachanwalt für Arbeitsrecht • Tel: 089-12 38 754 • Fax: 089-12 38 758 • E-Mail: info (at) rakrause.de, Frühlingstr. 29, 82178 Puchheim bei München |